Nachdem die gesetzliche Ruhezeit abgelaufen ist, werden auf dem Friedhof San Gian die Reihengräber Nr. 118 bis und mit Nr. 143, die Reihengräber Nr. 144 bis und mit Nr. 158, sowie die Reihengräber Nr. 243 bis und mit Nr. 254 aufgehoben. Die Angehörigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass die Grabmäler bis spätestens 30. April 2023 zu entfernen sind. Nach Ablauf dieser Frist noch vorhandene Grabmäler werden durch das Gemeindebauamt entfernt. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. |
Gemeindeverwaltung Celerina Via Maistra 97 7505 Celerina/Schlarigna |
23. März 2023 |