Inkrafttreten Die vom Gemeindevorstand am 13. März 2023 beschlossene Teilrevision der Verordnung über die Unterschriftsberechtigung in der Gemeindeverwaltung ist auf das Beschlussdatum in Kraft getreten. Folgende Bestimmungen in der Verordnung sind geändert worden: -Art. 4 Zahlungsbewilligungsverfahren: Abs.2 geändert Der Gesetzestext kann bei der Gemeinde bezogen werden oder auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-stmoritz.ch) heruntergeladen werden. |
Gemeindevorstand St. Moritz |
St. Moritz, 25. März 2023 |