Aktion «Mobility für Einheimische»
Mit St. Moritz, Sils, Pontresina und Samedan verfügt das Oberengadin über ein gutes Netz an Mobility-Standorten. «Graubünden Ferien» möchte mit der Aktion «Graubünden nachhaltig mobil» die kombinierte E-Mobilität der Gäste fördern und deren Anreise auf den ÖV verlagern. Gleichzeitig soll Carsharing auch für die einheimische Bevölkerung besser zugänglich gemacht werden. Der Gemeindevorstand unterstützt dieses Ziel mit der Aktion «Mobility für Einheimische» und hat einen entsprechenden Zusammenarbeitsvertrag unterzeichnet. Dies ermöglicht den Einwohnerinnen und Einwohnern von Samedan, sich für ein kostenloses mobilityPLUS Abo zu registrieren. Vertragspartner ist Mobility – ein genossenschaftlich organsierter Anbieter von geteilten Mobilitätsdiensten. Dieser stellt die Jahresabonnemente «mobilityPLUS» im Wert von CHF 118.00 im Rahmen des kantonalen Green Deal-Projekts zur Verfügung. Die Bevölkerung wird mit einer lokalen Kommunikationskampagne noch im Detail über die Aktion informiert.
Weiterentwicklung Regionalflughafen Samedan – Standort RegaIn den letzten Monaten hat die Steuerungsgruppe Projekt Regionalflughafen Samedan (RFS) umfangreiche Abklärungen rund um das Flughafenbauprojekt getroffen. Ihr Ziel war es, die Bedürfnisse aller Interessensgruppen zu aktualisieren und eine für alle vertretbare, zukunftsfähige Lösung für die Entwicklung des RFS zu finden. Die Steuerungsgruppe hat kürzlich ihre Empfehlungen an die Flughafenkonferenz formuliert und sich für die Kernentwicklung als ersten Umsetzungsschritt ausgesprochen. Dieser beinhaltet den Bau der Hangars für Heli Bernina, Rega, Swiss Helicopter Group und Dritte sowie das Terminal, die Vorfelder und das Betriebsgebäude Landside. Noch offen ist der finale Standort der Rega-Basis. Während das Flughafenprojekt eine Integration in das Gesamtkonzept vorsieht, möchte die Rega ihre Infrastruktur losgelöst vom Gesamtprojekt realisieren. Der Gemeindevorstand hat Verständnis für die Bedürfnisse der Rega, steht dieser «stand alone-Lösung» aber eher kritisch gegenüber. Zum einen zerfällt dadurch der kompakte Bauriegel als Lärmschutzmassnahme für das Dorf, zum anderen würde diese Variante die künftige Ausdehnung und Weiterentwicklung der Gewerbezone Cho d’Punt beeinträchtigen.
Voruntersuchung ehemalige KehrichtdeponienDiverse Gebiete auf dem Gemeindegebiet Samedan dienten bis ca. 1980 der Ablagerung von Hauskehricht und Bauschutt. Das Amt für Natur und Umwelt Graubünden (ANU) hat diese Standorte je nach geschätzter Gefährdung in Standorte mit hoher, mittlerer und niedriger Priorität eingeteilt. Die betroffenen ehemaligen Deponien wurden als Standorte mit mittlerer Priorität beurteilt. Für diese Areale ist bis Ende 2023 eine Voruntersuchung durchzuführen. Diese besteht gemäss Altlasten-Verordnung aus einer historischen und einer technischen Untersuchung. Gegenstand der historischen Untersuchung ist insbesondere die zeitliche und räumliche Entwicklung der Tätigkeiten am Standort. Mit der technischen Untersuchung werden Art und Menge der abgelagerten Stoffe, deren Freisetzungsmöglichkeiten und die Bedeutung der betroffenen Umweltbereiche ermittelt. Aufgrund der Voruntersuchung beurteilt die Behörde, ob eine Gefährdung der Umwelt besteht und ob der belastete Standort überwachungs- oder sanierungsbedürftig ist. Mit der Voruntersuchung der Altlasten wurde die Eco Alpin SA, Celerina, beauftragt. Die Kosten dafür belaufen sich auf CHF 55’000.
Leitentscheid betreffend Gebührenrechnung Wasser, Abwasser, AbfallEin Liegenschaftseigentümer hat gegen die jährliche Gebührenrechnung für Wasser, Abwasser und Abfall Beschwerde mit der Begründung erhoben, dass kein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Grund- und Mengengebühren gegeben sei. Dadurch werde dem Verursacherprinzip nicht genügend Rechnung getragen. Im vorliegenden Fall liegt tatsächlich ein Missverhältnis zwischen den Grundgebühren und Mengengebühren vor. Die Abklärung des Sachverhaltes hat allerdings gezeigt, dass der prozentual geringe Anteil der variablen Mengengebühr im Vergleich zur fixen Grundgebühr auf eine massive Unternutzung der Liegenschaft und eines in der Folge minimalen Wasserverbrauchs zurückzuführen ist und nicht etwa auf das Gebührenmodell der Gemeinde. Im Sinne eines Leitentscheides hat der Gemeindevorstand entschieden, dass kein Verstoss gegen das Verursacherprinzip gegeben ist, wenn die variablen Kosten wegen eines weit unterdurchschnittlichen Wasserverbrauchs bzw. Kehrichtanfalls gegenüber der Grundgebühr infolge Unternutzung einer Liegenschaft ausserordentlich niedrig ausfallen. Nach dem Gesagten hat sich die Beschwerde als unbegründet erwiesen und die angefochtene Gebührenrechnung wurde dementsprechend bestätigt.
Vergabe von AufträgenGestützt auf die Bestimmungen der Submissionsgesetzgebung wurden folgende Aufträge an den Anbieter mit dem jeweils vorteilhaftesten Angebot vergeben: Baumeisterarbeiten Sanierung Stützmauer Via Nouva an die Angelini Hoch- und Tiefbau AG, S-chanf, für CHF 955’165; Belagsarbeiten Sanierung Infrastruktur Plazzet-Quadratscha an die KIBAG Bauleistungen AG, St. Moritz, für CHF 798’088; Sanitärarbeiten Sanierung Infrastruktur Plazzet-Quadratscha an die F. Duttweiler AG, Samedan, für CHF 321’162; Lichtsignalanlage Sanierung Stützmauer Via Nouva an die Arena Tech AG, Scuol, für CHF 17’587.
BaubewilligungenFolgende Baubewilligungen wurden erteilt: Peter und Chie Holstein, Parzelle Nr. 41 in Surtuor, Installation einer Photovoltaikanlage; COOP Genossenschaft Immobilien AG, Parzelle Nr. 991 in Crappun, Neubau Vordach sowie Fassaden- und Fenstersanierung; Politische Gemeinde Samedan, Parzelle Nr. 1113 in Sax, Eindolung des Gewässers bei der RhB-Unterführung; Fliri AG, Parzelle Nr. 81 in San Bastiaun, Umbau des Mehrfamilienhauses; STWEG Promulins, Parzelle Nr. 1652, energetische Sanierung des Mehrfamilienhauses; Andrea Morell, Parzelle Nr. 52 in Bügl da la Nina, Umbau Büro zu Wohnraum; Politische Gemeinde Samedan, Sanierung Infrastruktur Plazzet – Quadratscha. Im Weiteren wurde zwei Gesuchen um Abgeltung der Hauptwohnungsverpflichtung mittels Ersatzabgabe entsprochen.
(Pre)