31.03.2023
Inkrafttreten

Das von der Stimmbevölkerung am 12. März 2023 verabschiedete Gesetz über die neue Tourismusorganisation tritt auf den 1. April 2023 in Kraft, womit auf diesen Zeitpunkt das Tourismus- und das Kulturförderungsgesetz entsprechend angepasst werden. Folgende Bestimmungen sind neu oder geändert worden:

Im Tourismusgesetz
Art. 3 Aufgaben und Kompetenzen des Gemeindevorstands (Abs. 2 aufgehoben und Abs. 3 geändert)
Art. 3a Touristische Infrastruktur (neu)
Art. 4 St. Moritz Tourismus AG (neuer Wortlaut)
Art. 5 Leistungsvereinbarung und Finanzierung (neuer Wortlaut)
Art. 14 Verwendung der Kur- und Sporttaxen (Abs. 2 aufgehoben)
Art. 20 Verwendung der Abgabe für die Wirtschaftsförderung (Abs. 2 geändert)
Art. 25 Rechenschaftsablegung (geändert)

Im Kulturförderungsgesetz
Art. 4 Kulturförderung 1. Allgemeine Voraussetzungen (Abs. 1 ergänzt)
Art. 5 2. Kriterien (Abs. 3 neu)
Art. 6 3. Beiträge (Abs. 4 neu)
Art. 9 – 11 Kulturkommission (aufgehoben)
Art. 12 Finanzierung (Abs. 2 geändert und Abs. 3 neu)

Die Gesetzestexte können bei der Gemeinde bezogen werden oder auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-stmoritz.ch) heruntergeladen werden.
Gemeindevorstand St. Moritz
St. Moritz, 1. April 2023