Inkrafttreten Das von der Stimmbevölkerung am 12. März 2023 verabschiedete Gesetz über die neue Tourismusorganisation tritt auf den 1. April 2023 in Kraft, womit auf diesen Zeitpunkt das Tourismus- und das Kulturförderungsgesetz entsprechend angepasst werden. Folgende Bestimmungen sind neu oder geändert worden: Im Tourismusgesetz Art. 3 Aufgaben und Kompetenzen des Gemeindevorstands (Abs. 2 aufgehoben und Abs. 3 geändert) Art. 3a Touristische Infrastruktur (neu) Art. 4 St. Moritz Tourismus AG (neuer Wortlaut) Art. 5 Leistungsvereinbarung und Finanzierung (neuer Wortlaut) Art. 14 Verwendung der Kur- und Sporttaxen (Abs. 2 aufgehoben) Art. 20 Verwendung der Abgabe für die Wirtschaftsförderung (Abs. 2 geändert) Art. 25 Rechenschaftsablegung (geändert) Im Kulturförderungsgesetz Art. 4 Kulturförderung 1. Allgemeine Voraussetzungen (Abs. 1 ergänzt) Art. 5 2. Kriterien (Abs. 3 neu) Art. 6 3. Beiträge (Abs. 4 neu) Art. 9 – 11 Kulturkommission (aufgehoben) Art. 12 Finanzierung (Abs. 2 geändert und Abs. 3 neu) Die Gesetzestexte können bei der Gemeinde bezogen werden oder auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-stmoritz.ch) heruntergeladen werden. |
Gemeindevorstand St. Moritz |
St. Moritz, 1. April 2023 |