24.04.2023
In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Sils i.E. /Segl statt.
Gegenstand Teilrevision Ortsplanung Solaranlagen
Auflageakten -Teilrevision Baugesetz (Art. 94a Solaranlagen auf Dächern)
-Genereller Gestaltungsplan 1:1000, Historische Siedlungsbereiche
Grundlagen -Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist 25. April 2023 bis 24. Mai 2023 (30 Tage)
Auflageort/-zeit Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden oder nach telefonischer Vereinbarung. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Webseite der Gemeinde www.sils-segl.ch aufgeschaltet.
Vorschläge und Einwendungen Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Sils i.E. / Segl, den 25. April 2023
Der Gemeindevorstand