13.03.2020
Gemäss Beschluss vom 10. März 2020 beabsichtigt der Gemeindevorstand den Quartierplan Pros da God zu ändern (Änderung 2020). Gestützt auf Art. 53 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 16 ff. der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) sowie Art. 18 Abs.1 und Art. 21 KRVO erfolgen die Bekanntgabe der Absicht zur Einleitung des Quartierplanverfahrens und die öffentliche Auflage der Änderung des Quartierplans. Ausnahmsweise finden die Bekanntgabe der Absicht für die Einleitung und die öffentliche Auflage im Sinne einer Vereinfachung gleichzeitig statt.
Quartierplangebiet Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Nrn. 2351, 2353, 2354, 2356, 2357, 2363, 2364, 2371, 2442, 2477, 2478, 2479, 2480, 2481, 2482, 2483, 2484, 2485 und 2492 des Grundbuches Pontresina.
Zweck Die Änderung des Quartierplans bezweckt die geringfügige Anpassung der beiden Baufelder 11 und 13 auf den Grundstücken Nr. 2478 und 2480 sowie die Aufhebung des geplanten, privaten Fuss- und Veloweges auf dem Grundstück Nr. 2492. Im Weiteren wird die Verteilung der mit der Änderung 2020 verbundenen Planungskosten geregelt. Die restlichen Parzellen im Quartierplangebiet sind von der Änderung nicht direkt betroffen.
Auflageakten Quartierplanvorschriften
Erschliessungsplan, Ausschnitt 1:500
Gestaltungsplan mit Richtprojekt, Ausschnitt 1:500
Auflagezeit 14. März 2020 bis 14. April 2020 (30 Tage)
Auflageort Gemeindekanzlei Pontresina
Rechtsmittel Gegen die Absicht zur Einleitung der Quartierplanänderung sowie gegen die Auflageakten kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindevorstand Pontresina schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Zweck Mit dem Quartierplan soll die Basis für eine einheitliche und übersichtliche Regelung im Gebiet Pros da God geschaffen werden unter Berücksichtigung der mit den früheren Quartierplänen bereits erfolgten BGF-Zuweisungen, Nutzungstransporte und der veränderten AZ-Vorschriften. Des Weiteren hat der Quartierplan zum Ziel, die noch unüberbauten Flächen der Grundstücke Nrn. 2351, 2353, 2356, 2478, 2479, 2480 und 2481 optimal zu gestalten und zweckmässig zu erschliessen.
Pontresina, 14. März 2020
Gemeindevorstand Pontresina