Anlässlich seiner Sitzung vom 27. April 2023 hat der Gemeinderat die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde St. Moritz genehmigt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 der Gemeindeverfassung untersteht die Genehmigung der Jahresrechnung dem fakultativen Referendum. Datum der Veröffentlichung: 11. Mai 2023 Ablauf der Referendumsfrist: 10. Juni 2023 Die Unterlagen zum Beschluss des Gemeinderates samt Jahresrechnung 2022 finden Sie unter www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/fakultatives-referendum bzw. können ebenfalls bei der Gemeindekanzlei eingesehen oder bezogen werden. |
Gemeindevorstand |
St. Moritz, 11. Mai 2023 |