In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Pontresina am 20. Juni 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt. Gegenstand: Teilrevision Gewerbezone Resgia Auflageakten: - Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Grundlagen: - Planungs- und Mitwirkungsbericht Auflagefrist: 29. Juni 2023 bis 29. Juli 2023 (30 Tage) Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden Änderungen nach öffentlicher Auflage: - Max. Gebäudehöhe 9.0 m - Umgebungsbereich (Bauten, Anlagen, Materiallager u. dgl. nicht zulässig) Planungsbeschwerden: Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben. Umweltorganisationen: Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein. |
Der Gemeindevorstand |
Pontresina, den 29. Juni 2023 |