28.06.2023
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Pontresina am 20. Juni 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand: Teilrevision Gewerbezone Resgia
Auflageakten:
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1000
Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist: 29. Juni 2023 bis 29. Juli 2023 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden
Änderungen nach öffentlicher Auflage:
- Max. Gebäudehöhe 9.0 m
- Umgebungsbereich (Bauten, Anlagen, Materiallager u. dgl. nicht zulässig)
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Der Gemeindevorstand
Pontresina, den 29. Juni 2023