Gem. Art. 11 Gemeindegesetz des Kantons Graubünden (GG) vom 17. Oktober 2017 sind Protokolle von Gemeindeversammlungen spätestens 30 Tage nach der Versammlung zu veröffentlichen. Im Rahmen der öffentlichen Auflage haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, während 30 Tagen schriftlich beim Gemeindevorstand Einsprache zu erheben. Einsprachen gegen das Protokoll können betreffen: - nicht korrekt wiedergegebene Beschlüsse - Lücken in der Wiedergabe wesentlicher Aussagen oder Aussagen, welche in irgendeiner Weise dem tatsächlichen Sinn zuwiderlaufen Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Das Protokoll der Gemeindeversammlung 2023-2 vom 20. Juni 2023 ist ab Mittwoch, 5. Juli 2023, auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet (www.gemeinde-pontresina.ch -> News -> Protokolle Gemeindeversammlungen) und kann während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einsprachen sind bis zum 4. August 2023 schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten. |
Gemeindevorstand Pontresina |
Pontresina, 5. Juli 2023 |