09.07.2023

Statutenanpassung, Öffentlichkeit der Flughafenkonferenz

Bericht der Gemeindevorstandssitzung vom 4. Juli 2023

Genehmigung Protokoll Gemeindeversammlung 2023-2 vom 20. Juni 2023
Der Gemeindevorstand hat das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2023 genehmigt und zuhanden der öffentlichen Auflage und der nächsten Gemeindeversammlung verabschiedet. In Anwendung von Art. 11 Abs. 2 des kantonalen Gemeindegesetzes erfolgt nun die Veröffentlichung des Gemeindeversammlungsprotokolls auf der Webseite der Gemeinde Pontresina (www.gemeinde-pontresina.ch/news/). Einsprachen sind innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen.

Stellenbesetzung Bellavita
Aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen wurde zur Unterstützung des Reinigungsteams im Mai 2023 eine Stelle als Mitarbeiterin Reinigung 80-100%, befristet ab dem 1. August 2023 für sechs Monate, ausgeschrieben. Nach Prüfung der verschiedenen Bewerbungen haben sich der Betriebsleiter Bellavita und der Personalchef für die Anstellung von Joana Isabel Marinho Oliveira entschieden. Der Gemeindevorstand hat diese Wahl bestätigt. Das Arbeitsverhältnis ist vorerst befristet, soll bei Bedarf aber verlängert werden können. Aus dem gleichen Grund hat der Gemeindevorstand ferner beschlossen, ein bisher bestehendes 80%-Pensum im Bereich Raumpflege ab dem 1. Juli 2023 auf 100% zu erhöhen. Die Anpassung erfolgt unbefristet.

Statutenanpassung, Öffentlichkeit der Flughafenkonferenz
Die Flughafenkonferenz der INFRA Regionalflughafen Samedan hat an ihrer Sitzung vom 14. April 2023 beschlossen, die Öffentlichkeit der Sitzungen der Flughafenkonferenz – analog zur Präsidentenkonferenz der Region – in die Vernehmlassung zu bringen. Die Öffentlichkeit der Sitzungen würde eine Ergänzung von Art. 10 der Statuten erfordern. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hat sich der Gemeindevorstand für die Ergänzung der Statuten zugunsten von öffentlichen Sitzungen der Flughafenkonferenz ausgesprochen.

Beschaffung Elektrotransporter
Auf Antrag des zuständigen Fachvorstehers und des Werkmeisters hat sich der Gemeindevorstand dafür ausgesprochen, im freihändigen Verfahren ein neues Elektrofahrzeug für die Abfallbewirtschaftung anzuschaffen. Der Auftrag über einen Betrag von CHF 93’653.00 (exkl. MWST) wird der Garage Planüra AG erteilt. Für diese Anschaffung war ein Betrag von CHF  90’000.00 budgetiert. Die geringfügige Budgetüberschreitung liegt im Zuständigkeitsbereich des Gemeindevorstandes.

Bewilligung für die temporäre Erstellung eines Containers beim Langlaufzentrum Cuntschett
Die Langlaufschule Fixcoach hat dem Gemeindevorstand ein Gesuch für der Erstellung eines temporären Containers bzw. für das Zurverfügungstellen eines geeigneten Standortes beim Langlaufzentrum Cuntschett unterbreitet. Es ist dem Gemeindevorstand ein Anliegen, den örtlichen Langlaufschulen gleiche Grundvoraussetzungen bieten zu können. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeindevorstand das Gesuch der Langlaufschule Fixcoach gutgeheissen. Unter Berücksichtigung diverser Auflagen erhält die Langlaufschule Fixcoach die Möglichkeit, im Bereich der bestehenden Holzbaute auf der Langlaufwiese jeweils in der Zeit von November bis April einen mit Holz verkleideten Container zu errichten.

Einleitung Teilrevisionen GEP
Der Gemeindevorstand hat entschieden, das Verfahren betreffend Anpassung des generellen Erschliessungsplans GEP für die Festlegung einer neuen Wegverbindung sowie für die Entflechtung des Langsamverkehrs einzuleiten.
Die Gemeinde Pontresina beabsichtigt, den Ausstellplatz bei der «Montebellokurve» an der Berninastrasse zu modernisieren. Diese Stelle ist der einzige Standort an der Berninastrasse, von welchem aus das Bernina-Massiv und der Morteratschgletscher auf beeindruckende Weise betrachtet werden kann. Der Ausstellplatz, welcher Teil des Erlebnisraumes «Bernina Glaciers» ist, ist bereits heute ab Morteratsch und ab Pontresina über Wege erschlossen. Mit der zusätzlichen Erstellung eines ca. 620 m langen Wegstückes könnte der Ausstellplatz auch mit dem Wasserfallweg verbunden werden und es würden sich für Wanderer zusätzliche Angebote ergeben.
Weiter beabsichtigt die Gemeinde Pontresina die Entflechtung des Langsamverkehrs im Gebiet zwischen Surovas und Morteratsch. Es soll beim bestehenden Wanderweg abseits des Forstweges ein neuer Wanderwegabschnitt im Wald erstellt werden. Der Abschnitt führt durch einen Lärchen-Arvenwald mit blockschuttartigem Charakter.
Bevor für die Erstellung der beiden Wege die entsprechenden BaB-Verfahren durchgeführt werden können, muss der Generelle Erschliessungsplan (GEP) im Rahmen einer Teilrevision der Ortsplanung angepasst werden. Der Gemeindevorstand hat nun die Einleitungsbeschlüsse erlassen, damit das Verfahren zur Anpassung des GEP «Wanderweg Montebellokurve – Wasserfallweg» und «Entflechtung Langsamverkehr Val Bernina, Teilstück Surovas» an die Hand genommen und das Vorprüfungsverfahren beim Amt für Raumentwicklung Graubünden eingeleitet werden kann.

Festlegung Waldabstand zur statischen Waldgrenze
Die Eigentümer der Parzelle 1937 beabsichtigen nach diversen Studien, die bestehende Liegenschaft abzubrechen und einen Neubau zu realisieren. Allerdings ist eine sinnvolle Überbauung des Grundstücks aufgrund der Waldabstandsvorschriften gemäss kantonalem Waldgesetz Graubünden (KWaG) nicht möglich. Die Eigentümer sind deshalb an die Gemeinde gelangt mit dem Wunsch, die gesetzlichen Vorgaben betreffend Waldabstand zu klären. Nach einer gemeinsamen Begehung hat das Amt für Wald und Naturgefahren signalisiert, dass der Waldabstand in diesem Gebiet reduziert werden könnte, d.h. es müsste ein Abstand von 2.0 m zur statischen Waldgrenze eingehalten werden. Für diese Unterschreitung der gesetzlichen Waldabstandslinien ist die Durchführung einer Teilrevision der Ortsplanung erforderlich mit einer Anpassung des Zonen- und generellen Gestaltungsplans. Die betroffenen Grundeigentümer haben dem Gemeindevorstand einen entsprechenden Antrag unterbereitet und der Gemeindevorstand hat nun die Einleitung dieses Verfahrens beschlossen. Die entsprechende Teilrevision der Ortsplanung wird nach Ausarbeitung der planerischen Grundlagen dem Amt für Raumentwicklung Graubünden zur Vorprüfung eingereicht.

Baubewilligungen
Auf Antrag der Bauverwaltung bzw. der Baukommission bewilligte der Gemeindevorstand folgende Baugesuche:
- Steinschlagschutznetz, Parz. 624, 626, 1502, Swissgrid Mast Nr. 62
- Platzbefestigung für Recyglingplatz, Montebello, Parz. 1506 und 1526
- Aufschaltung Korrekturfaktoren Salt, Hochspannungsmast Nr. 6, Taiswald, Parz. 1521
- Temporäre Strassenreklame, Seiler AG, Via da Bernina 26, Parz. 646

Jeannette Guadagnini (jg), Gemeindeschreiberin