23.07.2023

Wahl Stiftungsrat und Revisionsstelle Stiftung "Fundaziun da Puntraschigna"

Bericht der Gemeindevorstandssitzung vom 18. Juli 2023

Bergrestaurant «Unterer Schafberg»
Für die Errichtung, Beibehaltung und den Betrieb des Bergrestaurants «Unterer Schafberg» besteht ein dauerndes und selbständiges Baurecht. Baurechtsgeberin ist die Bürgergemeinde Pontresina, Baurechtsnehmerin ist Selina Nicolay-Niggli. Das Baurecht wurde im Jahre 2021 vorzeitig bis am 1. Januar 2052 verlängert. Nun hat die Baurechtsnehmerin entschieden, sich künftig anderen Aufgaben zu widmen, weshalb sie das Bergrestaurant «Unterer Schafberg» ausgeschrieben hat. Eine Übertragung des Baurechts ist nur mit Zustimmung der Grundeigentümerin möglich, wobei diese auch auf das von Gesetzes wegen bestehende Vorkaufsrecht verzichten muss. Damit die Baurechtsnehmerin Verkaufsverhandlungen mit allfälligen Interessenten führen kann, hat sie die Bürgergemeinde und die Politische Gemeinde angefragt, ob einer Übertragung des Baurechts und einem Verkauf des Bergrestaurants zugestimmt werden kann. Sowohl der Bürgerrat als auch der Gemeindevorstand haben nun entsprechende Beschlüsse gefasst und einer allfälligen Übertragung des Baurechts zugestimmt.

Teilrevision Verordnung vergünstigte Parkierungsmöglichkeit
Seit dem 1. Januar 2016 ist die Verordnung vergünstigte Parkierungsmöglichkeit der Gemeinde Pontresina in Kraft. Diese Verordnung regelt, welche Anspruchsgruppen von vergünstigten Parkmöglichkeiten Gebrauch machen können. Da die Verordnung nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht, hat der Gemeindevorstand Art. 1 revidiert. Neu haben auch Angestellte der Sonderschule und der Kinderkrippe sowie Angestellte der Alp Languard AG Anspruch auf günstigere Tarife, d.h. auf Parkgebührenreduktion von 50% in den Parkhäusern Mulin und Rondo. Aufgehoben wurde der Anspruch der Angestellten von Pontresina Sports.

Auftragsvergabe Inszenierung Dorfschlucht Ova da Bernina
Die Gemeindeversammlung hat am 7. Juni 2022 einen Investitionsbetrag von CHF 2 Mio. für die Inszenierung der Dorfschlucht Ova da Bernina verabschiedet. Die Realisierung erfolgt innerhalb von drei Jahren. Im Jahr 2023 werden die Projekte Infopoint, Schwebebalken und der Eiskletterbereich umgesetzt. Der Gemeindevorstand hat nun beschlossen, die Holzbauarbeiten für die diesjährige Bauetappe mit Eiskletterbereich und Infopoint im freihändigen Verfahren an die Schreinere Schwab & Partner AG zu vergeben. Die Arbeiten wurden zu einem Betrag von CHF 45’207.10 (inkl. MWST) offeriert und sollen im August und September 2023 ausgeführt werden.

Termin für Urnenabstimmung i.S. Sanierung Schulhaus suot
Da das Schulhaus suot sanierungsbedürftig ist, erarbeitet die ARGE Gianzauna im Auftrag des Gemeindevorstandes zurzeit ein Vorprojekt mit Kostenschätzung. Diese Grundlagen sind notwendig, damit der Souverän zu gegebener Zeit über die Schulhaussanierung entscheiden kann. Da die Sanierungskosten voraussichtlich den Schwellenwert von CHF 3 Mio. überschreiten werden, ist das Geschäft der Urnengemeinde zu unterbreiten. Der Gemeindevorstand hat nun beschlossen, für die Durchführung dieser Abstimmung einen separaten Abstimmungstermin am 28. Januar 2024 vorzusehen. So kann die Gemeindeversammlung am 11. Dezember 2023 das Geschäft vorbereiten und zuhanden der Urnenabstimmung verabschieden (wie von der Verfassung vorgesehen).

Wahl Stiftungsrat und Revisionsstelle Stiftung «Fundaziun da Puntraschigna»
Der Gemeindevorstand hat 17 Bewerbungen erhalten für die ausgeschriebenen Stiftungsratsmandate. Nach Beurteilung der Bewerbungen durch den Vorstand wurden sieben Bewerbende zu einem Gespräch mit einem Ausschuss des Gemeindevorstandes eingeladen. Der Gemeindevorstand hat folgende Personen in den Stiftungsrat gewählt: Andreas Flury, Catherine Manley, Raymond Rüttimann und Christine Seidler. Es handelt sich bei diesen Personen um ausgewiesene Spezialistinnen und Spezialisten in ihren Fachgebieten und um unabhängige Persönlichkeiten, die sich mit grosser Motivation für die Umsetzung des Stiftungszweckes einsetzen wollen. Der Gemeindevorstand hat weiter beschlossen, dass sich der Stiftungsrat anlässlich seiner ersten Sitzung selbst konstituieren soll und dass die Stiftungsratspräsidentin bzw. der Stiftungsratspräsident zugleich als Vertreter der Politischen Gemeinde Pontresina amtet.
Die Gemeindekanzlei wird die Konstituierungssitzung und die Anmeldung im Handelsregister koordinieren. Als weiteres Organ der Stiftung hat der Gemeindevorstand die PricewaterhouseCoopers AG (PWC) als Revisionsstelle eingesetzt.

Baubewilligungen
Auf Antrag der Bauverwaltung bzw. der Baukommission bewilligte der Gemeindevorstand folgende Baugesuche:
Umbau Laden im EG, Villa Bellavita, Via Maistra 158, Parz. 2448 ;
Heizungsersatz und Rückgewinnung Kälteaggregate, Hotel Albris, Via Maistra 228, Parz. 1974;
Abänderung Fenster und vordachplatte, Chesa Bruna, Via Maistra 45, Parz. 381.

Feuerwerksverbot auch am 1. August
Zur Erinnerung: Auf dem Gemeindegebiet Pontresina gilt gemäss Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ruhe in der Gemeinde Pontresina (Polizeigesetz) ein generelles Feuerwerksverbot. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) und Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten. Ausgenommen vom Feuerwerksverbot sind: Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows sowie Höhenfeuer, Laser- und andere Lichtshows (Art. 40 Abs. 2 Polizeigesetz).

Jeannette Guadagnini (jg), Gemeindeschreiberin