30.07.2023

Pilotversuch Langlaufbrücke Morteratsch

Mietzinsentwicklung und -anpassung
Um bei möglichen Mietzinsanpassungen für Mietobjekte der Gemeinde Pontresina rascher handeln zu können, hat der Gemeindevorstand beschlossen, die Entscheidkompetenz an die Operative zu delegieren. Künftig kann der Leiter der Finanzverwaltung zusammen mit dem Leiter Infrastruktur und mit Zustimmung der VFVin Finanzen über allfällige Mietzinsanpassungen entscheiden. Die Bewirtschaftung der Mietverträge für Mietobjekte der Gemeinde Pontresina erfolgt weiterhin durch die Huder & Allemann AG. Weiter hat der Gemeindevorstand beschlossen, dass die Mietzinse für die Miete der Räumlichkeiten in der Chesa Chünetta, vermietet an die Stiftung Giuvaulta Zentrum für Sonderpädagogik einerseits und an die Stiftung Kinderbetreuung Oberengadin andererseits, unverändert bleiben und keine Erhöhung zufolge Anpassung des Referenzzinssatzes erfolgt. Mit diesem Entscheid soll an der ursprünglichen Strategie festgehalten werden, wonach es sich bei den Mietzinsen um niedrige «politisch festgelegte Mietzinse» handelt, zur Unterstützung der Stiftung Giuvaulta und der Stiftung KIBE.

Unterstützungsgesuch Kunstausstellung Guido Baselgia, Kunsthaus Zug
Vom 30. September 2023 bis 4. Februar 2024 wird es im Kunsthaus Zug eine Ausstellung von Guido Baselgia mit dem Titel «Luftstoff und Luftfarben» geben. Der Gemeindevorstand hat ein entsprechendes Unterstützungsgesuch auf Antrag der Kulturkommission gutgeheissen und unterstützt die Ausstellung des in Pontresina geborenen und heute in Malans lebenden, mehrfach ausgezeichneten Künstlers mit einem Betrag von CHF 1’500.00.

Pilotversuch Langlaufbrücke Morteratsch
Im Gebiet der Schwemmebene der Ova da Bernina soll im Winter 2023/2024 ein Pilotversuch für eine neue technische Lösung als provisorischen Übergang der Langlaufloipe erfolgen. Es ist vorgesehen, Halbschalen aus Wellstahl in den Fluss zu legen, wobei der Oberbau anschliessend mit Holzbohlen befestigt wird. Mit dieser Lösung kann gewährleistet werden, dass die Flusssohle als Kiesbett erhalten bleibt, wie dies von der Gewässerschutzgesetzgebung verlangt wird. Nachdem sich das Amt für Natur und Umwelt positiv zu diesem Pilotversuch geäussert hat, hat der Gemeindevorstand die Umsetzung der neuen technischen Lösung für den Winter 2023/2024 beschlossen und der Sytec Bausysteme AG einen Auftrag für die Lieferung der benötigten Halbschalen in der Höhe von rund CHF 31’000.00 (inkl. MWST) erteilt.

Baubewilligungen
Auf Antrag der Bauverwaltung bzw. der Baukommission bewilligte der Gemeindevorstand folgende Baugesuche:
Ersatz Balkone, Chesa Collinetta & Calimera, Via Giarsun 25 & 27, Parz. 2537;
Abbruch Veranda und neuer Zugang, Villa Bellavita, Via Maistra 158, Parz. 2448.

Reminder: Feuerwerksverbot auch am 1. August
Gemäss Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ruhe in der Gemeinde Pontresina (Polizeigesetz) gilt ein generelles Feuerwerksverbot. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) und Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten. Ausgenommen vom Feuerwerksverbot sind: Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows sowie Höhenfeuer, Laser- und andere Lichtshows (Art. 40 Abs. 2 Polizeigesetz).
Jeannette Guadagnini (jg), Gemeindeschreiberin