Gemäss Beschluss vom 02. August 2023 beabsichtigt der Gemeindevorstand, gestützt auf Art. 16 KRVO sowie gestützt auf Art. 29 Abs. 1 KRVO das Quartierplanverfahren Cristansains Teilgebiet Ost mit Landumlegung einzuleiten. | |
Zweck | - Schaffung einer qualitätsvollen, ortsbaulich gut eingefügten Wohnüberbauung an attraktiver Lage - Realisierung einer öffentlichen Parkierungsanlage (Tiefgarage) - Festlegung von detaillierten Gestaltungs- und Erschliessungsvorschriften als ergänzende Regelung zum geltenden Quartierplan Cristansains (gemäss Art. 22 und 35 QPV Cristansains) |
Beizugsgebiet | Parzelle Nr. 1032, Teilparzellen Nrn. 1240, 1614 und 1943 |
Auflageakten | Quartierplan Cristansains Teilgebiet Ost mit Landumlegung, Einleitung, Beizugsgebiet 1:1’000 |
Auflagefrist | 30 Tage (vom 11. August 2023 bis 11. September 2023) |
Auflageort / Zeit | Gemeindehaus Samedan, Plazzet 4, 7503 Samedan, Publikationsraum im EG, während den geltenden Öffnungszeiten. Die Auflageakten können zusätzlich auch als PDF-Dokumente unter www.samedan.ch unter der Rubrik amtliche Publikationen eingesehen werden. |
Einsprachen | Gegen die beabsichtigte Einleitung des Quartierplanverfahrens mit Landumlegung sowie gegen die Abgrenzung des Beizugsgebiets kann während der vorerwähnten Auflagefrist beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 16 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 1 KRVO). |
Samedan, 07. August 2023 | |
Namens des Gemeindevorstandes | Gian Peter Niggli, Gemeindepräsident |
Claudio Prevost, Gemeindeschreiber |