1. Der Gemeindevorstand Bever beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen: Parkieren mit Parkscheibe (Sig. 4.18) Zusatztafel: Montag – Sonntag, 00.00 – 24.00 Uhr, max. 1 Stunde |
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2. Mit dieser Massnahme soll das Parkieren für Besucher des Schulhauses kostenlos ermöglicht und das Langzeitparkieren verhindert werden | |
3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 17.08.2023 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt. | |
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichunug beim Gemeindevorstand Bever eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht. | |
Bever, 24. August 2023 Der Gemeindevorstand |