18.09.2023
Am 17. September 2023 hat der 1. Wahlgang stattgefunden, keiner der drei Kandidaten hat das absolute Mehr erreicht.

Gestützt auf die Gemeindeverfassung Bever, Artikel 9, erlässt der Gemeindevorstand die Aufforderung, Wahlvorschläge für die Nachwahl eines Gemeindepräsidenten/einer Gemeindepräsidentin einzureichen.

Gemäss Artikel 7 der Gemeindeverfassung können Vorschläge für die Gemeindebehörde von den Stimmberechtigten mit Einwilligung des Vor- geschlagenen schriftlich bis 14 Tage vor dem Wahlgang eingereicht werden und gelten bis Ende des Wahlganges.

Der Wahltermin für die Nachwahl des Präsidiums wurde auf den 22. Oktober 2023 festgelegt, demzufolge müssen Anmeldungen für das Präsidium bis Samstag, 7. Oktober 2023 (Poststempel A-Post), oder Abgabe bei der Gemeindeverwaltung bis Freitag, 6. Oktober 2023, 17.00 Uhr erfolgen.

Die Kandidatenliste wird am Montagnachmittag, 9. Oktober 2023, am Schwarzen Brett sowie auf der Website der Gemeinde Bever publiziert.
Bever, 9. September 2023
Gemeindevorstand Bever