Der Gemeindevorstand Sils i.E./Segl hat an seiner Sitzung vom 27. September 2023 gestützt auf Art. 21 Abs. 3 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) beschlossen, die am 28. Oktober 2021 publizierte Planungszone "Anlagen zur Nutzung von alternativen Energiequellen", betreffen das ganze Gemeindegebiet bis zum 28. Oktober 2024 zu verlängern. Das kantonale Departement für Volkswirtschaft und Soziales stimmte der Verlängerung mit Entscheid vom 6. Oktober 2023 zu. Rechtsmittel: Die Verlängerung der Planungszone kann innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 KRG) |
Gemeindevorstand Sils i.E./Segl |
12.10.2023/Sils i.E./Segl |