1.Protokolle der Gemeindeversammlungen vom 23. August und 15. September 2023 2.Erneuerung der Leistungsvereinbarung zwischen den Oberengadiner Gemeinden und der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) für den Betrieb der Alterszentren Promulins und Du Lac 3.Budget Gemeinde Sils i.E./Segl für das Jahr 2024 Das detaillierte Budget 2024 ist auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet und kann auch auf der Gemeindekanzlei bestellt und ausgedruckt bezogen werden. 3.1 Festsetzung des Steuerfusses für die allgemeinen wiederkehrenden direkten Steuern wie folgt (Art. 4 kant. Gesetz über die Gemeinde- u. Kirchensteuern bzw. Art. 4 Gemeindesteu-ergesetz, Steuerjahr 2024), unverändert: •Einkommens- und Vermögenssteuern: 70 % der einfachen Kantonssteuer (100 %), un-verändert 3.2 Festsetzung Spezialsteuern: •Hundesteuer (Art. 12 ff. Gemeindesteuergesetz, Steuerjahr 2024): Fr. 100.-- ,unverändert 3.3 Festsetzung Grundgebühren und Verbrauchsgebühren (Mengengebühren) für die Wasser-versorgung und für die Abwasserbeseitigung, unverändert: (Art. 69 Reglement über Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) •Grundgebühr Wasser von 0.40‰ des Neuwertes der Gebäudeversicherung •Grundgebühr Abwasser von 0.53‰ des Neuwertes der Gebäudeversicherung •Verbrauchsgebühr Wasser von Fr. 1.00 pro m3 Wasserbezug •Verbrauchsgebühr Abwasser von Fr. 1.25 pro m3 Wasserbezug (jeweils zuzüglich MwSt.) 3.4 Festsetzung Abfallgebühren, unverändert: (Art. 12 Abs. 2 Abfallreglement der Gemeinde Sils i.E./Segl) a)Gebäudegebühr (Art. 13 lit. a): 0.10‰ des Neuwerts pro Gebäude b)Wohnungsgebühr (Art. 13 lit. b):Fr. 72.50 pro Wohnung c)Verbrauchsgebühren (Art. 14 lit. a):Fr. 0.05 pro m3 Wasserverbrauch d)Gebindegebühren (Art. 14 lit. b), unverändert: 17-Liter-SackFr. 1.30 35-Liter-SackFr. 1.90 60-Liter-SackFr. 2.70 110-Liter-SackFr. 7.30 800-Liter-Container ungepresst(Plombe rot)Fr. 20.-- 800-Liter-Container gepresst (Plombe blau)Fr. 30.— 3’000-Liter-MolokplombeFr. 75.-- 5’000-Liter-MolokplombeFr. 125.-- Die Gebühren nach lit. a - c verstehen sich zuzüglich MwSt., diejenigen nach lit. d inkl. MwSt. 3.5Festsetzung der Gäste- und Tourismustaxen (Art. 14 Gesetz über die Gäste- und Touris-mustaxen), für die Periode 1.5.2024 bis 30.4.2025, unverändert: a) Gästetaxe (nicht weitervermietete Zweitwohnungen oder Dauermieter, Art. 5 f. Gesetz über die Gäste- und Tourismustaxen) • Kalkulatorische Basis pro ÜbernachtungFr. 3.60 • 1½-Zimmer-WohnungFr.290.-- • 2½-Zimmer-Wohnung Fr.435.-- • 3½-Zimmer-WohnungFr.725.-- • 4½-Zimmer-WohnungFr.1’010.-- • grössere WohnungFr.1’155.-- b) Tourismustaxe (Art. 10 Gesetz über die Gäste- und Tourismustaxen) •pro Beherbergerbett Fr.515.-- (Hotelbett und Ferienwohnungsbett; schliesst Gästetaxe mit ein) •Tourismustaxe Gewerbe (Fr./Beschäftigtem)Fr.360.-- •Pauschaltaxe RestaurationsbetriebeFr. 670.-- 3.6 Festsetzung Kutschentaxen pro Gespann und Saison (Art. 18 Kutscherreglement), unver-ändert: •EinspännerFr. 110.-- •ZweispännerFr. 220.-- •VierspännerFr. 440.-- •FünfspännerFr. 550.-- 3.7Ersatzabgabe Aufhebung Erstwohnungspflicht (Art. 6 Abs. 2 Kommunales Zweitwohnungsgesetz), unverändert: •Ersatzabgabe Erstwohnung:5% des Verkehrswerts nach amtlicher Immobilien-bewertung 3.8 Festsetzung Sondernutzungsabgabe Stromnetz für das Jahr 2024 (Art. 3 Gesetz über die Abgabe zur Sondernutzung von öffentlichem Grund und Boden), unverändert: •Sondernutzungsabgabe öffentlicher Grund und Boden Stromnetz: 1.6 Rp./kWh 3.9Genehmigung der Abgabesätze 2024 3.10Genehmigung des Budgets 2024 3.11Ermächtigung des Gemeindevorstands, die im Budget für den Gebäudeunterhalt einge-setzten Beiträge (i.a.1.25% des Gebäudeneuwerts) auf einzelne Objekte zu konzentrieren, wobei die Gesamtsumme der freigegebenen Unterhaltskredite nicht überschritten werden darf. 4.Teilrevision der Ortsplanung „Solaranlagen auf Dächern» (mit einem neuen Art. 94a im Baugesetz und Festlegung von Schutzzonen im Generellen Gestaltungs-plan 5.Varia Unter www.sils-segl.ch (Aktuell, Publikationen) sind die folgenden zusätzlichen Unterlagen zu finden, welche auch auf der Gemeindekanzlei ausgedruckt bezogen werden können: - Detailliertes Budget 2024 - Entwurf der Leistungsvereinbarung zwischen den Oberengadiner Gemeinden und der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) für den Betrieb der Alterszentren Promulins und Du Lac - Art. 94a BauG, Solaranlagen auf Dächern - Genereller Gestaltungsplan 1:1000, historische Siedlungsbereiche - Planungs- und Mitwirkungsbericht |
Für den Gemeindevorstand Die Gemeindepräsidentin |
14. November 2023/Sils i.E./Segl |