27.11.2023
Die Abfallentsorgungsstelle auf dem Faineraparkplatz in Sils Maria ist in dieser Funktion der allgemeinen Öffentlichkeit jederzeit zugänglich. Bereits bei der alten Sammelstelle war eine Videoüberwachung geplant worden, damit bei Verstössen gegen die Regeln zur Entsorgung der angebotenen Abfallkategorien eingeschritten werden kann. Zudem ist ein Gefährdungspotential bei der Bedienung der Anlage vorhanden, welches es notwendig macht, dass die Gemeinde hier eine Überwachung sicherstellen kann.

Der Gemeindevorstand hat sich dazu entschlossen, den Aussenbereich der öffentlichen Abfallentsorgungsstelle Fainera mit einer Videoüberwachungs-Anlage auszurüsten. Die dafür notwendigen Vorgaben wurden durch die Erstellung und Genehmigung einer entsprechenden Richtlinien für die Videoüberwachung auf Gemeindegebiet Sils i.E./Segl durch den Gemeindevorstand und dem Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung geschaffen.

Gemäss Art. 3a Abs. 1 lit. b des kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG) kann der öffentliche Raum mit Bildübermittlungs- und Bildaufzeichnungsgeräten zur Personenidentifikation überwacht werden, sofern dies zum Schutz von öffentlichen Zwecken dienenden Gebäuden oder deren Benutzerinnen und Benutzern erforderlich ist. Die Erforderlichkeit für den Schutz der öffentlichen Toilettenanlage aber auch deren Benutzerinnen und Benutzer ist gemäss den einleitenden Ausführungen vorliegend gegeben. Durch das Bekanntwerden des Vorhandenseins einer Videoanlage wird zudem auf eine präventive Wirkung der Überwachung gesetzt, so dass es zu weniger Fehlentsorgungen oder Unfällen in der Bedienung der Anlage kommen sollte.

Der Gemeindevorstand Sils i.E./Segl beschliesst an seiner Sitzung vom 1. November 2023:
1. Die Videoüberwachung mit Personenidentifikation im Aussenbereich der öffentlichen Abfallentsorgungsstelle Fainera wird gemäss Situationsplan und Einsichtsbereich im Sinne der Erwägungen angeordnet.
2 .Die Anordnung gilt für 5 Jahre ab Rechtskraft dieser Allgemeinverfügung.
3 .Die vorliegende Allgemeinverfügung wird in den amtlichen Publikationsorganen der Gemeinde Sils i.E./Segl (Homepage und Engadiner Post) veröffentlicht.
4. Einwendungen gegen diese Allgemeinverfügung können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Gemeindevorstand erhoben werden. Innert gleicher Frist kann die begründete Allgemeinverfügung auf der Gemeindekanzlei während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden.
Gemeindevorstand Sils i.E./Segl
Sils Maria, 28. November 2023