In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Celerina / Schlarigna statt. Die Publikation dieser Mitwirkungsauflage erfolgte am 08. November 2023. Der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna hat am 05. Dezember 2023 beschlossen die Auflagefrist wie folgt zu verlängern: Auflagefrist:09. November 2023 bis 31. Januar 2024 Sämtliche Unterlagen können weiterhin während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage der Gemeinde Celerina www.gemeinde-celerina.ch eingesehen werden. |
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna |
Celerina, 07. Dezember 2023 |