18.12.2023
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Pontresina am 11. Dezember 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand: Teilrevision Waldabstandslinie Via da Mulin
Auflageakten:
-Zonenplan 1:1000 Waldabstandslinie Via da Mulin
Grundlagen:
-Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist: 20. Dezember 2023 bis 18. Januar 2024 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Der Gemeindevorstand
Pontresina, 19. Dezember 2023