In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Sils i.E./Segl am 1. Dezember 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt. Gegenstand: Teilrevision Ortsplanung Solaranlagen Auflageakten: - Teilrevision Baugesetz (Art. 94a Solaranlagen auf Dächern) - Genereller Gestaltungsplan 1:1000, Historische Siedlungsbereiche Grundlagen: - Planungs- und Mitwirkungsbericht Auflagefrist: 4. Januar 2024 bis 2. Februar 2024 (30 Tage) Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei Sils Maria während den Kanzleistunden. Planungsbeschwerden: Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben. Umweltorganisationen: Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein. |
Gemeindevorstand Sils i.E./Segl |
4. Januar 2024 |