06.04.2020

Designstrategie Engadin St. Moritz Tourismus AG
Nach Fertigstellung der neuen CD-Manuals der ESTM AG hat Pontresina Tourismus im Frühjahr 2019 den lokalen Handlungsbedarf geprüft. Die ESTM behandelt, unter dem Dach der Brands Engadin und St. Moritz, die lokalen Logos von Sils, Silvaplana und Pontresina als im Markt etablierte Brands. Im Rahmen der ESTM-Vermarktung treten die drei Orte aber ausschliesslich unter den Dachmarken auf. Fürs Ortsmarketing und die Information vor Ort tritt weiterhin das Ortslogo der kommunalen Tourismusabteilung in Erscheinung. Auf Drucksachen etc. wird das Ortslogo jeweils vom regionalen Logo Siluetta/Engadin sekundiert.
Tourismusrat und Gemeindevorstand sind mit der ESTM-Designstrategie für Pontresina einverstanden. So soll im Rahmen der anstehenden Bauprojekte mit Bezug zur Engadin Arena das neue Engadin-Design implementiert werden. Hingegen soll die ebenfalls vorgeschlagene ESTM-Orts-signaletik erst dann geprüft werden, wenn der Ersatz der heutigen Pontresina-Besucherlenkung ansteht.

Vertragsverlängerung für zwei Mietgräber: Gesuch um Wiedererwägung
Im Sinn einer Wiedererwägung korrigiert der Gemeindevorstand einen Entscheid aus dem Jahr 2011, als er eine Vertragsverlängerung für zwei Mietgräber um weitere 25 Jahre ab 2022 ablehnte mit dem Hinweis auf einen wachsenden Platzbedarf.
Mittlerweile werden nur noch wenige Verstorbene auf dem Friedhof Sta. Maria beigesetzt, so dass keine Platznöte absehbar sind. Vor diesem Hintergrund stimmte der Gemeindevorstand dem Gesuch einer Familie mit Wohneigentum in Pontresina zu, die Gräber ihrer 1958 bzw. 2011 beigesetzten Vorfahren weiter erhalten zu können.

Auftragsvergabe Ersatzanschaffung Schneefrässchleuder Zaugg
Eine seit 1985 beim Werkdienst als Vorbau für die Meili-Trägerfahrzeuge im Einsatz stehende, bewährte Schneefrässchleuder der Berner Firma Zaugg soll durch ein typengleiches neues Modell ersetzt werden. Der Gemeindevorstand vergibt den Lieferauftrag für CHF 44’022.50 an die Garage Planüra AG in Samedan, dem regionale Marken- und Servicevertreter für Zaugg-Produkte.

Entlassung einer Wohnung im Wohnpark Roseg aus der kommunalen Erstwohnungspflicht
Gemäss geltendem Gesetz über Zweitwohnungen der Gemeinde Pontresina kann der Eigentümer einer von der kommunalen Erstwohnungspflicht belasteten Liegenschaft/Wohnung die Entlassung aus der Nutzungseinschränkung beantragen, wenn er nachweist, dass die Wohnung mindestens 20 Jahre lang korrekt als Erstwohnung genutzt worden ist.
Für die Wohnung Nr. 21 im 2. OG des Wohnparks Roseg ist dieser Nachweis erbracht, so dass der Gemeindevorstand der Entlassung aus der Erstwohnungspflicht zustimmt.
Die Eigentümer haben innerhalb eines Jahres ihre Wohnung vom Amt für Immobilienbewertung neu schätzen zu lassen. Von einer Abschöpfung des Mehrwertes sieht Pontresina ab.

Umbau Zimmer «Bodmer» im Grand Hotel Kronenhof
Das Grand Hotel Kronenhof beabsichtigt den Umbau sowie die Renovation der 15 Zimmer «Bodmer». Vorgesehen sind diverse kleinere Grundrissänderungen sind in den Wohn- und Schlafzimmern. Saniert und neu aufgeteilt werden alle Badezimmer und Umkleiden. Die Massnahmen sind nach aussen nicht sichtbar.
Der Gemeindevorstand stimmt dem befürwortenden Antrag der Baukommission zu.

Urs Dubs (ud), Gemeindeschreiber