In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision des Zweitwohnungsgesetzes der Gemeinde Pontresina statt. Gegenstand: Teilrevision Zweitwohnungsgesetz der Gemeinde Pontresina / Einführung einer Lenkungsabgabe (Zweitwohnungssteuer) und weitere Massnahmen zur Linderung der Wohnungsnot Auflageakten: -Teilrevision des Zweitwohnungsgesetzes der Gemeinde Pontresina vom 4. Oktober 2017, genehmigt am 30. Januar 2018 Grundlagen: -Planungs- und Mitwirkungsbericht -Fragebogen für öffentliches Mitwirkungsverfahren -FAQ -Medienmitteilung des Gemeindevorstandes vom 22. Dezember 2023 -Präsentation zur Dialogveranstaltung vom 8. Dezember 2023 -Bericht Wohnraumanalyse Auflagefrist: 8. Januar bis 6. Februar 2024 (30 Tage) Auflageort / -zeit: www.gemeinde-pontresina.ch > NEWS > AMTLICHE ANZEIGEN Gemeindekanzlei, während den Kanzleistunden Vorschläge und Einwendungen: Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen. |
Der Gemeindevorstand |
Pontresina, den 4. Januar 2024 |