22.01.2024
In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision des kommunalen Zweitwohnungsgesetzes der Gemeinde Sils i.E. / Segl statt.
Gegenstand:
Teilrevision des kommunalen Zweitwohnungsgesetzes (kZWG)
Auflageakten:
Teilrevision des kommunalen Zweitwohnungsgesetzes / Erläuterungen zum Entwurf vom 6. Januar 2024 sowie dem dazugehörigen Planungs- und Mitwirkungsbericht
Gesetz über Zweitwohnungen der Gemeinde Sils i.E./Segl (kommunales Zweitwohnungsgesetz)
Grundlagen:
Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist:
23. Januar 2024 bis 21. Februar 2024 (30 Tage)
Auflageort / -zeit:
Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden oder nach telefonischer Voranmeldung.
Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Gemeindevorstand
23.01.2024/Sils i.E./Segl