In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision des kommunalen Zweitwohnungsgesetzes der Gemeinde Sils i.E. / Segl statt. Gegenstand: Teilrevision des kommunalen Zweitwohnungsgesetzes (kZWG) Auflageakten: Teilrevision des kommunalen Zweitwohnungsgesetzes / Erläuterungen zum Entwurf vom 6. Januar 2024 sowie dem dazugehörigen Planungs- und Mitwirkungsbericht Gesetz über Zweitwohnungen der Gemeinde Sils i.E./Segl (kommunales Zweitwohnungsgesetz) Grundlagen: Planungs- und Mitwirkungsbericht Auflagefrist: 23. Januar 2024 bis 21. Februar 2024 (30 Tage) Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden oder nach telefonischer Voranmeldung. Vorschläge und Einwendungen: Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen. |
Gemeindevorstand |
23.01.2024/Sils i.E./Segl |