Anlässlich seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 hat der Gemeinderat der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes der Gemeinde St. Moritz zugestimmt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziffer 1 der Gemeindeverfassung ist dieser Beschluss des Gemeinderates dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Datum der Veröffentlichung: 27. Januar 2024 Ablauf der Referendumsfrist: 26. Februar 2024 |
Gemeinde St. Moritz |
St. Moritz, 27. Januar 2024 |