AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES LA PUNT CHAMUES-CH
1) Bushaltestellen La Punt
Gemäss Behindertengesetz sind sämtliche öffentliche Einrichtungen bis 31.12.2023 behindertengerecht anzupassen. Diese Frist für die entsprechenden Baueingaben wurde im Herbst 2023 um ein Jahr bis 31.12.2024 verlängert. Die Gemeinde La Punt Chamues-ch hat alle Haltestellen, ausser die Haltestelle Hotel Krone/Chesa Alta bereits behindertgerecht umgebaut. Aufgrund der Schleppkurvengeometrie der Busse ist eine Haltestelle mit Ausweichplatz in dieser Form beim Hotel Krone nicht mehr möglich. Zudem wurde der Wunsch geäussert, die Bushaltestelle nicht mehr bei der Liegenschaft Chesa’Alta zu realisieren, sondern in Richtung Chamues-ch zu verschieben. Verschiedene Varianten wurden ausgearbeitet und als Vorabklärung mit der Strassenbaupolizei des Tiefbauamtes GR eingereicht. Der Lösungsansatz wurde mit den folgenden weiteren Details ausgearbeitet:
- Fussgängerstreifen mit Mittelinsel für den wichtigen Übergang und Verbindung zu Gehweg Richtung Chamues-ch und Laden Volg / Restaurant Burdun.
- Separate Haltespur für Taxis, Busse Innhub. Verzicht auf Bushaltehäuschen in Richtung Chamues-ch.
Der Gemeindevorstand ist mit dem Projekt und mit dem Ablauf im Grundsatz einverstanden.
2) Umzonung in Gewerbe-/Wohnzone
Eine einheimische Familie ist auf der Suche nach einem geeigneten Ort für ihre Werkstatt und Kunstatelier/Ausstellung. Nach Rücksprache mit der Gemeinde konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die Parzelle Nr. 901 der politischen Gemeinde gehört und Landwirtschaftszone ist. Nach einer Analyse wäre dieses Stück Land ideal für Kleingewerbe. Der Platz wäre wahrscheinlich ausreichend für ca. 3 Gewerbebetriebe. Es wird daher beantragt, diese Parzelle Nr. 901 in eine Gewerbe-/Wohnzone umzuzonen. damit darauf Kleinbetriebe angesiedelt werden können.
Weil momentan vor allem Gewerbeland in La Punt Chamues-ch fehlt, wird der Gemeindeschreiber vorgängig beauftragt, sämtliche möglichen Parzellen zusammen mit dem Planer zu beurteilen.
3) Drehorgel-Festival Engadin
Nachdem 2021 gelungen war, die Vielfalt des Drehorgel-Spiels aufzuzeigen, konzentrierte sich das Hauptkonzert des ersten Drehorgel-Festivals Engadin am Abend des 13. August 2022 auf Musik aus dem Hause Strauss. Am 10. Juni 2023 fand dann ein angepasstes Drehorgel-Konzert auf dem Dachboden des Bahnmuseums Bergün statt. Am Samstag/Sonntag, 13./14. Juli 2024 findet das 3. Drehorgel-Konzert statt. Das Drehorgel-Konzert steht unter dem Motto: "Eine musikalische Reise von den USA nach Europa". Tags darauf wird ein Drehorgel-Frühshoppen stattfinden, bei dem alle beteiligten Drehorgel-SpielerInnen wiederum anwesend sein werden und womit das Festival dann auch beendet wird.
Weil das Konzert vorwiegend in La Punt Chamues-ch stattfindet, ist der Gemeindevorstand bereit, dieses erneut mit dem gewünschten Beitrag von CHF 3’000 zu unterstützen.
4) Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in Graubünden
Zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer im Kanton Graubünden unterbreiten das Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden den Entwurf für eine Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden sowie des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden. Volk und Stände haben am 18. Juni 2023 der Einführung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz zugestimmt. Mit der Änderung der Bundesverfassung wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, um die Mindestbesteuerung von 15 Prozent für Unternehmensgruppen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro in Form einer Ergänzungssteuer sicherzustellen. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer des Bundes stehen zu 75 Prozent den Kantonen zu. Die Kantone sind verpflichtet, die Gemeinden angemessen an den Einnahmen zu beteiligen. Von der Ergänzungssteuer werden die Kantone sehr unterschiedlich betroffen sein. Für Graubünden sind nur geringe und zurzeit nicht bezifferbare Einnahmen zu erwarten. Die Regierung schlägt unter Berücksichtigung des hohen Engagements des Kantons zur Standortförderung vor, die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer im Verhältnis von 75 Prozent zugunsten des Kantons und von 25 Prozent zugunsten der Gemeinden aufzuteilen. Die Verteilung des gesamten Gemeindeanteils auf die einzelnen Gemeinden soll im Verhältnis zu den für sie vom Kanton jährlich erhobenen Gewinnsteuern der juristischen Personen erfolgen.
Die beiden vorliegenden Gesetzesentwürfe werden im positiven Sinne zur Kenntnis genommen.
08.02.2024, der Aktuar/un