1. Wahlgang: Da beim 1. Wahlgang vom 3. März 2024 kein/e Kandidat/in das absolute Mehr erreicht hat, findet am Sonntag, 14. April 2024 ein 2. Wahlgang statt. 2. Wahlgang: - Der 2. Wahlgang ist am 14. April 2024 - Formulare für Wahlvorschläge: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz oder Homepage der Gemeinde: https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles - Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für den 2. Wahlgang: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz; Eintreffen bis spätestens Mittwoch, 6. März 2024 um 12.00 Uhr Wichtige Hinweise: - Bei Wahlvorschlägen, die per Post gesendet werden, reicht das Datum des Poststempels nicht, um die Frist zu wahren - Nach dem angegebenen Zeitpunkt eingereichte Wahlvorschläge fallen ausser Betracht Rechtsgrundlagen: - Gemeindeverfassung - Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde - Verordnung über die politischen Rechte der Gemeinde - Homepage der Gemeinde unter: https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles |
Gemeinde St. Moritz |
St. Moritz, 3. März 2024 |