10.03.2024

Die Gebühren für Wasser und Abfall werden gesenkt

Die periodische Prüfung der Tarifstruktur durch die Gemeindeverwaltung hat zu Tage gebracht, dass bei den jährlich erhobenen Gebühren für die Wasserversorgung und die Abfallbewirtschaftung Handlungsbedarf besteht. In diesen Bereichen übersteigen die Gebührenerträge mittelfristig die Kosten der Spezialfinanzierung. Dementsprechend sind die Gebührensätze unter Berücksichtigung des Kostendeckungsprinzips zu senken. Darüber hinaus muss das Verhältnis zwischen Grund- und Mengengebühr den Vorgaben der bundesgerichtlichen Rechtsprechung entsprechen. Bei der Grundgebühr für die Wasserversorgung ist eine Senkung von 0.24‰ des Gebäudeneuwertes auf 0.14‰ vorgesehen. Die Grundgebühr für die Abfallbewirtschaftung soll von 0.45‰ auf 0.25‰ des Gebäudeneuwertes reduziert werden. Dies entspricht einer Entlastung von 60% bzw. 55%. Die Mengengebühren bleiben unverändert. Die Anpassung ist mit Mindereinnahmen von CHF 500’000 für die Gemeinde verbunden und bedarf eines Beschlusses der Gemeindeversammlung. Zuvor geht die vorgesehene Revision der Gebührenstruktur zur Konsultation an den eidgenössischen Preisüberwacher.

Regionale Grundsatzdebatte betreffend Gemeindezusammenschlüsse

Die Präsidentenkonferenz hat beschlossen, das Thema «Gemeindefusionen» auf die Agenda zu setzen und durch die Gemeindevorstände der Regionsgemeinden behandeln zu lassen. Die Präsidentenkonferenz legt den Gemeindevorständen nahe, ihre Stimmbevölkerung dazu zu befragen und gegebenenfalls den Auftrag zum Führen von Fusionsverhandlungen abzuholen. Als Grundlage für die entsprechende Abstimmung in den Gemeindeversammlungen erarbeitet die Region eine Botschaft. Der Gemeindevorstand befürwortet eine Grundsatzdiskussion betreffend Gemeindefusionen und ist mit dem Vorschlag der Präsidentenkonferenz einverstanden. Es bleibt nun aufgrund der Rückmeldungen aller Gemeindevorstände und der Beschlüsse der Gemeindeversammlungen abzuwarten, ob und wenn ja mit welchen anderen interessierten Gemeinden Fusionsverhandlungen geführt werden.

Regionale Förderung und Koordination von Events 2025+

Mit der Neuausrichtung der regionalen Tourismusorganisation ist die Leistungsvereinbarung betreffend das Eventsponsoring ab 01. Januar 2024 hinfällig geworden. Die Koordination der Eventförderung auf regionaler Ebene ist damit nicht mehr gewährleistet. Um den Eventveranstaltern die nötige Planungssicherheit zu geben, wurde für das Jahr 2024 eine Übergangslösung auf der Basis der bestehenden Leistungsvereinbarung getroffen. Die Tourismusorganisation Engadin schlägt nun vor, an der bisherigen Regelung festzuhalten und ab 2025 definitiv weiterzuführen. Demnach würden zehn sogenannte «Diamond Events» und ein «Joker Event» über die Engadin Tourismus AG nach vordefinierten Kriterien finanziert. Die dafür verfügbaren Mittel und deren Finanzierung sind abhängig von der Anzahl der mitwirkenden Gemeinden. Bislang wurden CHF 500’000 bereitgestellt.

Kostengutsprache für eine stationäre Langzeittherapie

Eine öffentlich unterstützte Person hat die Gemeinde um Übernahme der Kosten für eine Langzeit-Suchttherapie in einer spezialisierten stationären Einrichtung ersucht. Gestützt auf die Empfehlung des regionalen Sozialdienstes und der Psychiatrischen Dienste Graubünden hat der Gemeindevorstand eine subsidiäre Kostengutsprache erteilt. Der Tagessatz beträgt CHF 403.50 zusätzlich CHF 430.00 monatliche Nebenkosten. Die Kostengutsprache ist einstweilen auf sechs Monate befristet und mit Kosten von CHF 75’000 verbunden.

Zustimmung zur Photovoltaik-Grossanlage auf der Flugplatzebene

Das eidgenössische Parlament hat das Energiegesetz mit «Dringlichen Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter» ergänzt. Die neue Regelung erleichtert die Bewilligung für Photovoltaik-Grossanlagen an alpinen Standorten zur Produktion von wertvollem Winterstrom. Das vereinfachte Bewilligungsverfahren ermöglicht unter vorgegebenen Kriterien eine rasche Umsetzung solcher Projekte. Insbesondere werden hochalpine Solarkraftwerke mit einem Ertrag von mindestens 10 GWh durch Bundeszuschüsse von bis zu 60 % der Investitionskosten unterstützt. Die «Energia Solara Engiadinaisa» (ESE) bestehend aus Energia Samedan und der TNC Consulting AG beabsichtigt im Rahmen des sogenannten «Solarexpresses» auf der Flugplatzebene eine Photovoltaik-Grossanlage zu realisieren. Die dafür erforderliche Zustimmung der Standortgemeinde hat die Gemeindeversammlung am 13. Juli 2023 im Sinne eines Grundsatzentscheides mit 168 zu 105 Stimmen erteilt. Eine weitere Voraussetzung gemäss Energiegesetz ist die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer. Der Projektperimeter umfasst nebst Parzellen im Privateigentum auch mehrere im Eigentum der Politischen Gemeinde Samedan stehende Liegenschaften. Nach intensiven Verhandlungen wurden die gegenseitigen Rechte und Pflichten vertraglich geregelt. Der Gemeindevorstand hat den entsprechenden Dienstbarkeitsvertrag unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung genehmigt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können am 11. Juli 2024 darüber befinden.

Landumlegung zur besseren Bewirtschaftung

Das Grundeigentum im Gebiet Truoch auf der Flugplatzebene ist zersplittert, teilweise kleinparzelliert und die Grenzverläufe verwinkelt. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen betreffend die Photovoltaik-Grossanlage hat sich dies als prozessbehindernd erwiesen. In der Folge haben sich die betroffenen Grundeigentümer – darunter auch die Politische Gemeinde Samedan – darauf verständigt, eine Landumlegung im Sinne einer Melioration vorzunehmen. Diese würde die Grundstücke zum Vorteil aller aufwerten und die landwirtschaftliche Bewirtschaftung erleichtern. Die Landumlegung soll deshalb unabhängig vom Zustandekommen der Photovoltaik-Grossanlage realisiert werden. Die entsprechenden Tauschgeschäfte werden einer nächsten Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet.

Pachtvergabe Parzellen ehemalige ARA Sax

Mit dem Bau der regionalen ARA in S-chanf konnten die Anlagen der ARA Sax zurückgebaut werden. Die aus den beiden Gemeinden Samedan und Bever bestehende Zweckgemeinschaft ARA Sax befindet sich in Auflösung. Die im Eigentum der Zweckgemeinschaft gestandenen Parzellen hat die Gemeinde Samedan käuflich übernommen. Es handelt sich um landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Ausmass von gesamthaft 16’400 m2, alle dem übrigen Gemeindegebiet zugewiesen. Mehrere Interessenten haben sich um die Pacht dieser Parzellen beworben. Die Vergabe erfolgte an die langjährigen Bewirtschafter Gian Sutter und Yves Guidon.

Vergabe von Aufträgen

Gestützt auf die Bestimmungen der Submissionsgesetzgebung wurden folgende Aufträge an den Anbieter mit dem jeweils vorteilhaftesten Angebot vergeben: Architektur- und Planungsleistungen Ersatzneubau Alp Prüma an die Strüby Konzept AG, Seewen, für CHF 129’720; Lieferung eines mobilen Schneeerzeugers an die Demac Lenko GmbH, Wallenwil, für CHF 47’120; Ausarbeitung und Durchführung des Wettbewerbsverfahrens für die Wohnüberbauung Cristansains an die STW AG für Raumplanung, Chur, für CHF 38’600; Gestaltung der Aussenanlagen Gemeindeschule Puoz an das Planungsbüro Wegmüller AG, Klosters, für CHF 32’184; Erneuerung der Notstromanlagen für die Wasserversorgung an die Züllig Hach Lange GmbH, Rheineck, für CHF 28’184; Vorprojekt Felssicherung Crusch an die Caprez Ingenieure AG, Silvaplana, für CHF 11’400; Bestandsaufnahme und Vorprojekt für die Sanierung der Uferverbauungen Ova da Muragl an die Caprez Ingenieure AG, Silvaplana, für CHF 11’100; Erneuerung der Schliessanlage des Feuerwehrgebäudes Chesa Planta Plaz an die Malloth AG, St. Moritz, für CHF 10’482; Erneuerung des Fernzugriffs auf die Anlagen der Wasserversorgung an die Züllig Hach Lange GmbH, Rheineck, für CHF 7’325. Die Vergabe der Aufträge für den Ersatz der Halogen-Aussenbeleuchtungen in der Promulins Arena durch LED wurde aufgrund von Verfahrensfehlern sistiert. Das Vorhaben wird neu budgetiert und zu einem späteren Zeitpunkt aufgegleist.

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: Plan-B Kitchen, Parzelle Nr. 1336 und 1729 in Promulins, Installation einer Werbetafel an der Fassade und auf der Zufahrtsstrasse; Thomas Bader, Parzelle Nr. 1402 an der Via Nouva, Umbau und Zusammenlegung bestehender Wohnungen im 2. OG; Walo Bertschinger AG, Parzelle Nr. 1677 in Cho d’Punt, Anbau und Erweiterung der Lagerhalle; Hotel Donatz AG, Parzelle Nr. 1097 in Plazzet, energetische Dachsanierung; Reto Mäder, Parzelle Nr. 1541 in San Bastiaun; Umbau und Erweiterung der Wohnung im Dachgeschoss; Carsel GmbH, Parzelle Nr. 1002 an der Via Nouva, Umbau der Wohnung im 2. OG. Im Weiteren wurde die bereits erteilte Baubewilligung der Post Immobilien AG für den Neubau des Busdepots auf den Parzellen Nr. 1680 und 1681 in Cho d’Punt um zwei Jahre bis 01. März 2026 verlängert. Schliesslich hat die Baubehörde anlässlich einer Bauabnahme festgestellt, dass nicht bewilligte Wellnessräume in einem beträchtlichen Ausmass erstellt wurden. Aufgrund materieller Rechtswidrigkeit gegen das Zweitwohnungsgesetz wurde der Bauherrschaft die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes verfügt.

(Pre)