20.11.2019
Der Gemeindevorstand Silvaplana beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
Parkieren verboten (Sig. 2.50)
Zusatzsignal: ausgenommen Werkdienste
Standort: Silvaplana, H3a Julierstrasse, Chamanna dals Stradins, vor dem Quellenhaus, Koordinaten: 2’777’889/1 ’1 49’208.
Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 1. November 2019 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes ((SVG; SR 741.01), Art. 7 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG; BR 870.100) und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVzEGzSVG; BR 870.110) genehmigt.
Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Silvaplana eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
Silvaplana, 19. November 2019
Der Gemeindevorstand