25.03.2024

AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES LA PUNT CHAMUES-CH

 1) Ausbau Garage Hunziker in Curtins

Herr Richard Hunziker, La Punt Chamues-ch, unterbreitet ein Gesuch zur Erhöhung und Ausbau der Garage auf Parzelle 229 in Curtins. Das bestehende Dach wird um 140 cm erhöht und es wird im Dachgeschoss eine 4 ½ – Zimmerwohnung eingebaut. Während der öffentlichen Auflage sind keine Einsprachen eingegangen.
Dem Erhöhungs- und Ausbaugesuch wird entsprochen. Dies mit der Auflage, dass es sich um eine Erstwohnung handeln muss.

2) Arbeitsvergaben Erstwohnungsbau Alvra

Im Zusammenhang mit dem Erstwohnungsbauprojekt Alvra werden folgende Arbeitsvergaben vorgenommen:
· Bauingenieur im Einladungsverfahren  =  Hitz und Partner AG, 7523 Madulain =  CHF 127’760.00
· Elektroingenieur im freihändigen Verfahren = Mittner Engineering AG, 7500 St. Moritz = CHF 38’950.00
· HLKS-Ingenieur im freihändigen Verfahren = S. Collenberg & Co. GmbH, 7500 St. Moritz = CHF 118’520.00
· Bauphysik im freihändigen Verfahren = Bauphysik Jann GmbH, 7504 Pontresina = CHF 12’936.30

3) Arbeitsvergabe Revitalisierung Inn/Chamuerabach

An der Sitzung vom 29.1.2024 wurde beschlossen, dass für die weitere Ausarbeitung der Gestaltungsideen um den Mündungsbereich Chamuerabach, des Einlaufbauwerks sowie auch der Gestaltung des Uferbereichs mit den vorgesehenen Infrastrukturen um den Lejet da Saletschas bei Pablo Horvath Architekten eine Offerte eingeholt würde. Diese Offerte liegt in bereinigter Form vor und wurde geprüft. Die Offerte wird zur Vergabe empfohlen. Bei der Offerte von Pablo Horvath Architekten handelt es sich um ein Angebot mit Kostendach. Die Verrechnung erfolgt nach effektivem Aufwand. Zur Ausarbeitung der Brücke Saletschas in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Denkmalpflege wurde an der Sitzung festgehalten, bei StatixPlus GmbH eine Offerte für ein kleines Variantenstudium und ein Auflageprojekt einzuholen. Diese Offerte liegt ebenfalls vor, wurde geprüft und wird zur Vergabe empfohlen.
Die notwendigen Arbeitsvergaben erfolgten wie folgt:
- Pablo Hovarth Architekten, Chur, zu CHF 103’230.90 (inkl. MwSt., inkl. Kosten für ein Modell, inkl. bereits geleisteter Arbeiten)
- StatixPlus GmbH, Zernez, zu CHF 23’025.30 (inkl. MwSt.)

4) Zwischenfinanzierung Spital Oberengadin

Im Zusammenhang mit der Finanzierung des Defizits des Spitals Oberengadin für das Jahr 2023 sowie im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Eignerstrategie wird folgendes festgehalten: Der Stiftungsrat der SGO hat beschlossen, den Gemeinden eine Zwischenfinanzierung für das Spital Oberengadin im Umfang von CHF 5’000’000.00 zu beantragen. Dieses Defizit ist gemäss Regionalschlüssel aufzuteilen. Zusätzlich zu dem im Anhang 1 zur Leistungsvereinbarung festgelegten Beitrag an das Spital Oberengadin von jährlich CHF 2’750’000.00 ist nun für das Jahr 2023 ein Betrag von CHF 5’000’000.00 zu finanzieren. Damit ist gemäss Art. 20 des Finanzhaushaltsgesetzes für den Kanton Graubünden (FHG) ein Nachtragskredit notwendig. Der Stiftungsrat der SGO beantragt, diesen Nachtragskredit zu genehmigen.
Aufgrund der Ausführungen beantragt der Stiftungsrat der SGO was folgt:
- Verabschiedung der vorliegenden Botschaft zuhanden der Gemeindeversammlung.
- Berücksichtigung des zu finanzierenden Betrages bereits in der Jahresrechnung 2023 mit dem Hinweis, dass diesbezüglich noch ein Beschluss zu fassen ist.
Dem Antrag wird entsprochen. Somit wird der nächsten Gemeindeversammlung beantragt, den Nachtragskredit von CHF 238’000.— zu genehmigen.

5) Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte Graubünden – Neuregelung Beschwerden bei Grossratswahlen

Die Regierung hat die Standeskanzlei Graubünden ermächtigt, die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden in die Vernehmlassung zu geben. Hauptpunkt der Revision bildet die Neuregelung des Beschwerdewegs bei den Grossratswahlen: Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Grossratswahlen sollen künftig direkt beim Verwaltungsgericht resp. Obergericht als einziger kantonalen Instanz erhoben werden können. Weil das GPR für die Neuregelung der Beschwerdeinstanz ohnehin revidiert werden muss, soll aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit die Gelegenheit genutzt werden, gleichzeitig auch zwei formelle Anpassungen vorzunehmen:
- Streichung von Art. 41 Abs. 1 lit. c GPR: Diese Bestimmung ist hinfällig geworden und deshalb aufzuheben. Als Bestandteil der Sitzverteilung obliegen solche Losziehungen ebenfalls dem Kanzleidirektor.
- Anpassung von Art. 43 Abs. 1 GPR: Klarstellung, dass die Nachzählregelung nur für Majorzwahlen gilt.
Der vorliegende Entwurf wird im positiven Sinne zur Kenntnis genommen.

6) Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte Graubünden – Vereinfachung des Wahlverfahrens

Die Regierung hat die Standeskanzlei Graubünden ermächtigt, die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden in die Vernehmlassung zu geben. Damit soll der vom Grossen Rat in der Februarsession 2019 überwiesene „Fraktionsauftrag BDP betreffend Vereinfachung des Wahlverfahrens im Kanton Graubünden in Ämter der Exekutive und Legislative" vom 23. Oktober 2018 umgesetzt werden. Der Auftrag verlangt, das GPR so anzupassen, dass die handschriftliche Wahl für die Bündner Regierung, den Grossen Rat, die Regionalgerichte und den Ständerat (damals alles Majorzwahlen) - analog zu EVoting - mittels Ankreuzens der Namen der gewünschten Kandidierenden auf vorgedruckten Wahlzetteln vereinfacht wird. Der vorliegende Entwurf wird im positiven Sinne zur Kenntnis genommen.

25. März 2024, der Aktuar/un