Die vom Gemeindevorstand am 4. März 2024 beschlossene Teilrevision ist auf den 1. April 2024 in Kraft getreten. Folgende Bestimmungen sind neu oder geändert worden: - Art. 23 Befugnisse der Gemeindeschreiberin oder des Gemeindeschreibers (ergänzt) - Art. 23a Befugnisse der Rechtskonsulentin oder des Rechtskonsulenten (neu) - Art. 24a Befugnisse der Baupolizei (neu) Der Gesetzestext kann bei der Gemeinde bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-stmoritz.ch) heruntergeladen werden. |
Gemeinde St. Moritz |
St. Moritz, 4. April 2024 |