Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 2. April 2024 mit Beschluss Nr. 271/2024 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 11. Dezember 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt. Planungsmittel: - Zonenplan 1:1000 Waldabstandslinie Via da Mulin Das genehmigte Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei für 30 Tage auf und können eingesehen werden. |
Der Gemeindevorstand |
Pontresina, 9. April 2024 |