16.04.2020

In der Berichtsperiode hat der Gemeindevorstand gesamthaft 65 traktandierte Geschäfte behandelt. Von 18 Baugesuchen wurden 17 genehmigt und eines abgelehnt.

 Neubau Talstation Signalbahn – Werkleitungen

Über den Bau der Werkleitungen für das Areal Signal und für den Neubau des Gebäudes der Talstation Signalbahn wird wie folgt beschlossen. Die Finanzierung der Werkleitungen über insgesamt CHF 160’000.00 erfolgt wie folgt: CHF 67’000 übernimmt St. Moritz Energie. CHF 18’000 gehen intern zu Lasten Bauamt. Die restlichen CHF 75’000.00 werden dem Kredit über CHF 600’000.00 für die Verlegung der Trafostation aus der Botschaft vom 30. November 2014 (betreffend Verträge im Zusammenhang mit dem Neubau der Signalbahn bis zur bestehenden Bergstation Signal) angerechnet.

 TCS Camping St. Moritz – Betriebsjahr 2021 und Weiterführung

Mit dem TCS wurde abgeklärt, ob dieser bereit ist, den aktuellen Vertrag, der vom TCS vorsorglich auf Ende 2020 gekündigt wurde, um mit der Gemeinde einen neuen Vertrag auszuhandeln, um ein Jahr zu verlängern. Der TCS teilt in seinem Schreiben mit, dass er am Standort St. Moritz sowie an einem attraktiven Campingplatz im Oberengadin weiterhin sehr interessiert ist. Aufgrund der Zeitpläne und der Budgetierungsphasen kann sich der TCS vorstellen, den aktuellen Vertrag um ein Jahr (für die Sommersaison 2021) zu verlängern. Für das Betriebsjahr 2021 stellt der TCS den Antrag, auf den Mietzins zu verzichten, um diese Ausgaben in die Projektierung zu investieren. Die Projektidee zur weiteren Zusammenarbeit ab 2022 soll noch im Sommer 2020 vorgestellt werden, damit ein Entscheid noch Ende 2020 möglich wird. Die Campingsaison 2021 würde demzufolge mit aktueller Infrastruktur und bewährtem Konzept erfolgen. Ab Sommersaison 2022 soll dann der neue Campingplatz eröffnet und betrieben werden. In Form eines Grundsatzentscheides beschliesst der Gemeindevorstand, dass die Zusammenarbeit weiterhin mit dem TCS erfolgen soll. Der aktuelle Vertrag wird um ein Jahr verlängert. Die Gemeinde wird auf diesen Mietzins verzichten. Zudem soll der Gemeinde die Projektidee bereits im Frühjahr 2020 vorgestellt werden. Das Bauamt wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte einzuleiten.

 Jugendherberge St. Moritz – Erlass Kurtaxen aufgrund Jugendolympiade

Das Gesuch der Jugendherberge St. Moritz und des Hotels Stille um Erlass der Kurtaxen über CHF 10’080.00 aufgrund der Jugendolympiade Lausanne 2020 in St. Moritz wird gestützt auf Art. 51 lit. 3 Gemeindeverfassung in Form eines Sponsoring-Beitrages zulasten des Budgets des Gemeindevorstandes genehmigt.

 FIS Freestyle World Champs Engadin 2025 – Finanzierung

Aufgrund der Tatsache, dass dem russischen Organisator der Zuschlag für den Anlass im 2025 allenfalls wieder aberkannt wird, bestätigt der Gemeindevorstand seinen Beschluss vom April 2019 für eine erneute Kandidatur. Demzufolge ist der Gemeindevorstand unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Urnenabstimmung bereit, einen Beitrag über rund CHF 1.4 Mio. (Anteil Gemeinde St. Moritz gemäss regionalem Verteilschlüssel an CHF 4.0 Mio.) für die Veranstaltungskosten in Aussicht zu stellen. Dies unter der Voraussetzung, dass sich auch die weiteren elf Gemeinden der Region Maloja an den Veranstaltungskosten beteiligen. Zudem ist der Gemeindevorstand – ebenfalls unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Urnenabstimmung – bereit, einen Beitrag über rund CHF 1.0 Mio. an die Kosten für die Infrastruktur am Standort Corviglia in Aussicht zu stellen. Somit wird dem Verein Alpine Sports Events St. Moritz-Engadin (ASESE) die Finanzierung gemäss vorliegendem Veranstaltungsbudget vom 19. März 2020 – vorbehältlich der Zustimmung an der Urne – in Aussicht gestellt.

 Totalrevision Gemeindeverfassung – Entwurf und Botschaft

In Anwesenheit der Arbeitsgruppe wird der konsolidierte Entwurf der Totalrevision der Gemeindeverfassung durch den externen Rechtskonsulenten erläutert, im Gremium besprochen und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Der Gemeindevorstand beschliesst wie folgt: Der aktuelle Verfassungsentwurf wird mit Anpassungen genehmigt; der externe Rechtskonsulent wird beauftragt, den Verfassungstext und das Gesetz über die politischen Rechte zu finalisieren; der interne Rechtskonsulent wird beauftragt, die Botschaft zuhanden der ersten Lesung im Gemeinderat vom 11. Juni 2020 auszuarbeiten. Die Verabschiedung der Botschaft zuhanden Gemeinderat soll Ende April bzw. noch vor den Maiferien 2020 erfolgen, um den Mitgliedern des Gemeinderates wie auch den Fraktionen genügend Zeit zur Vorberatung der Vorlage zu geben. Zudem soll folgender Zeitplan umgesetzt werden: 1. Lesung im Gemeinderat 11. Juni 2020; 2. Lesung im Gemeinderat 30. Juli 2020; Volksabstimmung am 27. September 2020 oder dann spätestens am 29. November 2020.

 Tätigkeitsbericht 2019 GPK – Stellungnahme Gemeindevorstand

Zum Tätigkeitsbericht 2019 der Geschäftsprüfungskommission (GPK) liegt die Stellungnahme des Gemeindevorstandes vor. Diese wird mit dem Auftrag an den Rechtskonsulenten, einige Punkte noch zu vervollständigen, genehmigt sowie gleichzeitig zur Zustellung an den Gemeinderat und zur Veröffentlichung freigegeben.

 Covid-19-Pandemie – Anträge Gemeindeführungsstab (GFS)

Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat der Gemeindevorstand am 16. März 2020 folgende Anträge des Gemeindeführungsstabes genehmigt:

-    Die Parkplatzbewirtschaftung der Gemeinde wird ab sofort aufgelöst. Somit ist die Nutzung aller öffentlichen Parkplätze und Parkhäuser bis auf Widerruf durch den Gemeindevorstand kostenlos;

-    Der Strategietag vom 1. April 2020 und die Sitzung des Gemeinderates vom 2. April 2020 und werden abgesagt. Bei Kommissionssitzungen und weiteren Sitzungen wird situativ entschieden. Möglich ist auch immer, Sitzungen mit Telefonkonferenz oder in grossen Räumen (Aula Grevas, Ratssaal altes Schulhaus) stattfinden zu lassen;

-    Der Gemeindevorstand wird weiterhin wöchentlich am Montag im Ratssaal (Schulhaus Dorf) tagen. Wenn immer möglich vollzählig. Skype- / Video- / Telefonkonferenzen oder Zirkularbeschlüsse sind jederzeit möglich. Zudem werden die anfallenden Geschäfte des Gemeindevorstandes und der Gemeindeverwaltung ab sofort laufend aufgrund der Kriterien Wichtigkeit / Dringlichkeit priorisiert bzw. posteriorisiert («nach hinten schieben»);

-    Die Abteilung Finanzen wird beauftragt, ein Konto für «Besondere Ausgaben, Schadenabwehr Coronavirus» zu eröffnen. Mögliche interne Mehraufwände im Bereich Personal werden momentan nicht diesem Konto angerechnet, sondern weiterhin wie bis anhin.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat der Gemeindevorstand am 23. März 2020 folgende Anträge des Gemeindeführungsstabes genehmigt:

-    Die Übersicht «Allgemeine Herausforderungen / Handlungsfelder in den Gemeinden» wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Es handelt sich dabei um eine rollende Planung, die der GFS ab sofort laufend aktualisiert und dem Gemeindevorstand regelmässig zur Einsicht zustellt. Darin enthalten sind Problemstellungen und Handlungsfelder, welche der GFS aufgrund der aktuellen Lage laufend als «kritisch» oder «nicht kritisch» einstuft; zudem werden dazu mögliche Massnahmen im Sinne einer Eventualplanung für die Gemeinde und die Gemeindeverwaltung ausformuliert. Falls eine solche Massnahme ausgelöst werden soll, wird der Gemeindevorstand auf Antrag des GFS und / oder der entsprechenden Abteilung darüber beschliessen. Der Lead für die Aktualisierung dieser Eventualplanung liegt beim Chef GFS.

-    Das Bauamt benötigt eine Rückmeldung, wie die Haltung des Gemeindevorstandes betreffend geplante gemeindeeigene Baustellen im Frühjahr / Sommer 2020 sei. Es stellen sich in etwa folgende Fragen: «Kann mit Baustellen termingerecht begonnen werden? Wie und welche Baustellen sollen priorisiert werden? Wie soll weitergefahren werden? Muss die Baupause im Sommer (August) eingehalten werden? Sind die Kapazitäten seitens der Baugeschäfte vorhanden? etc.». Der Gemeindevorstand kann auf diese Fragen zurzeit keine definitiven Antworten geben. Sicher sollen die Baustellen priorisiert werden. Allenfalls ist auch eine Reduktion der Baustellen möglich. Falls die Auflagen und Vorschriften des Bundes und Kantons eingehalten werden, soll auch gebaut werden. Zudem sollen die Baugeschäfte kontaktiert werden, ob sie überhaupt über die notwendigen Kapazitäten verfügen, um bauen zu können. Das Bauamt wird beauftragt, die entsprechenden weiteren Abklärungen vorzunehmen.

-    Die Handhabung betreffend Dauerkarten (Verlängerung und / oder Rückerstattung) im OVAVERVA Hallenbad & Spa wird wie folgt beschlossen: Grundsätzlich ist der Gemeindevorstand bereit, die Dauerkarten um die Dauer der ausserordentlichen Lage zu verlängern oder entsprechende Leistungen monetär abzugelten. Die Details werden aber erst nach Ablauf der ausserordentlichen Lage bestimmt. In diesem Sinne soll durch die Abteilung vorerst nur eine Kommunikation an die Gesuchsteller erfolgen, dass sich die Gemeinde kulant zeigen wird und die Details später kommuniziert werden.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat der Gemeindevorstand am 30. März 2020 folgende Anträge des Gemeindeführungsstabes genehmigt:

-    Die Handhabung von laufenden Miet- bzw. Pachtverhältnissen gewerblicher Mieter in Liegenschaften der Gemeinde wird wie folgt behandelt: Grundsätzlich ist der Gemeindevorstand bereit, den Mietern bzw. Pächtern für die Dauer der ausserordentlichen Lage entgegenzukommen. In welcher Form (Herabsetzung Miet- / Pachtzins, Stundung Miet- / Pachtzins, temporärer Erlass Miet- / Pachtzins, zinsloses Darlehen für Miet- / Pachtzinsen) soll nun im Detail aufgrund der eingereichten Gesuche und unter Berücksichtigung weiterer noch zu definierender Kriterien durch das Bauamt (Liegenschaftsverwaltung), in Rücksprache mit der Abteilung Touristische Infrastruktur und der Abteilung Finanzen, in Form einer Gesamtbetrachtung abgeklärt und beurteilt werden. Das Geschäft wird mit entsprechendem Vorschlag erneut traktandiert. Danach sollen die Einzelfälle abgehandelt werden.

-    Betreffend Ersatzwahl in den Gemeinderat wird aufgrund von drei Anfragen aus dem Gemeinderat beschlossen, die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ersatzwahl in den Gemeinderat auf den 31. Mai 2020 zu verlängern. Die Amtliche Anzeige vom 5. März 2020 muss somit mit neuer Frist erneut publiziert werden.

 Steuerverwaltung Kanton Graubünden – Verzugszins Kalenderjahr 2020

Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat der Kanton Graubünden den Verzugszins der Kantonssteuern für das Jahr 2020 anstelle von 4 % neu auf 0 % festgesetzt. Für die Gemeindesteuern sind die Gemeinden zuständig. Die Steuerverwaltung hat die Gemeinden angefragt, ob diese den Entscheid des Kantons analog übernehmen. Gemäss dem Steueramt der Gemeinde wurde der Zinssatz des Kantons bis anhin immer übernommen. Der Gemeindevorstand beschliesst, dass der Verzugszins der Gemeindesteuern für das Jahr 2020 auf 0 % festgesetzt wird.

 

 St. Moritz, 6. April 2020

 

Gemeindevorstand St. Moritz