AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES LA PUNT CHAMUES-CH
1) Kraftwerk Chamuera
Die Repower AG betrieb von 1907 bis 2000 an der Chamuera ein Kleinwasserkraftwerk.
Die RE beabsichtigte, die Wasserkraft der Chamuera auf dem Gemeindegebiet von La Punt Chamues-ch wiederum zur Stromerzeugung zu nutzen. Mit den Planungsarbeiten für eine ökologische Stromerzeungung wurde bereits im Jahr 2007 begonnen.
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 18. August 2014 wurde der Bau des Kraftwerks Chamuera mit einer Differenz von 10 Stimmen abgelehnt. Auf eine Abstimmung zur Art der Konzessionierung konnte daher verzichtet werden.
Am 13. September 2023 wurde von den Repower-Vertretern dieses Projekt nochmals im Detail vorgestellt, ebenso der Planungsstand.
Zum Kantonalen Richtplan Energie und in Bezug auf das Gewässer «Ova da Chamuera» und dessen energetische Nutzung wurde beantragt, den Koordinationsstand für das Kraftwerksprojekt «Val Chamuera» von «Vororientierung» auf «Festsetzung» zu ändern. Eventualiter wurde beantragt, den Koordinationsstand für das Kraftwerksprojekt «Val Chamuera» von «Vororientierung» auf «Zwischenergebnis» zu ändern.
In Form eines Grundsatzentscheides beschliesst der Vorstand, das Kraftwerkprojekt weiterzuverfolgen.
2) Revitalisierung Inn und Chamuerabach
Die voranschlagten Gesamtkosten für die Ausarbeitung des Bau- und Auflageprojektes basieren auf einer Aufwandschätzung vom September 2020. Darin enthalten sind Aufwände für die Gesamtprojektleitung und Bauherrenunterstützung, für die Fachspezialisten Umwelt, Wasserbau, Grundwasser, Baugrunduntersuchungen sowie für die Projektausarbeitung sämtlicher Teilprojekte. Bei der Aufwandkalkulation wurde von einer ca. 2-jährigen Bearbeitungszeit für das Bau- und Auflageprojekt ausgegangen.
Am 9. Oktober 2020 wurde in einer Botschaft zuhanden der Gemeindeversammlung von La Punt Chamues-ch die Gesamtkosten für die Ausarbeitung des Bau- und Auflageprojektes auf 1.8 Mio. CHF voranschlagt.
Die drei Projektträger Gemeinde, Kanton und ewz haben sich in der Folge untereinander geeinigt, diese Gesamtkosten anteilsmässig vorzufinanzieren. Sobald das Projekt von Bund und Kanton genehmigt ist und die entsprechenden Subventionszusicherungen vorliegen, sollen die bisherig aufgebrachten Planungs- und Projektierungskosten über den Gesamtprojektkredit abgerechnet und subventioniert werden.
Seit dem letzten Status Rapport vom 31.12.2022 wurde in den nicht vom RhB Variantenstudium betroffenen Teilprojekten intensiv weitergearbeitet. Insgesamt sind derzeit ca. 30 verschiedene Planer und Organisationen an den Projektierungsarbeiten beteiligt. Entsprechend aufwändig und zeitintensiv gestaltet sich die Koordination und die gesamtheitliche Abstimmung der Projektierungsarbeiten.
Als Teil des Projekt-Controllings wird eine Gesamtkostenkontrolle mit Endkostenprognose geführt. Die relevanten Kennwerte und die daraus abgeleiteten Erkenntnisse präsentieren werden zur Kenntnis genommen. Bevor die Zusatzkosten vom Gemeindevorstand definitiv genehmigt werden, ist eine Beurteilung zusammen mit dem Kanton Graubünden und mit dem EWZ vorzunehmen. Dies in Form einer Zusicherung zur Kostenübernahme von je einem Drittel.
3) Leistungsvereinbarung Schweizerischer Nationalpark
Seit 2021 unterstützen zahlreiche Gemeinden der Region den SNP mit einem Leistungsbeitrag, der aufgrund eines vorgängig definierten Schlüssels gemeinsam entwickelt wurde, wobei die Parkgemeinden einen höheren Beitrag leisten. Der Verteilschlüssel basiert auf den Faktoren Bevölkerung, Gästeübernachtungen und Distanz zum Sitz des SNP, wobei die Bevölkerungszahl doppelt gewichtet wird.
Die bisherige Leistungsvereinbarung, welche inhaltlich mit allen Gemeinden gleich ausgestaltet ist, fokussiert auf die Erbringung der folgenden, für die regionale Volkswirtschaft und insbesondere für den Tourismus relevanten Leistungen in den Bereichen: Unterhalt Wanderwege, Besucherzentrum Zernez, Museum Schmelzra S-charl, Mobile Informationsstelle, Exkursionen/Voluntari, Bildungsangebote für die Schulen der Region, Besucher-Monitoring, Angebotsentwicklung und Medienarbeit.
Die Leistungsverträge laufen mit wenigen Ausnahmen Ende 2024 aus und müssen erneuert werden. Für die Periode 2025 – 2028 wurde eine generische LV entworfen, welche denselben Leistungsumfang und dieselben inhaltlichen Schwerpunkte umfasst. Auch der Verteilschlüssel und die Höhe der Beiträge soll trotz Teuerung gleich bleiben.
Der Vorstand beschliesst, die Leistungsvereinbarung um weitere vier Jahre zu verlängern, was einen Jahresbeitrag von CHF 4’720.- bedeutet.
4) Teilrevision Datenschutzgesetz
Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden unterbreitet den Entwurf für die Totalrevision des Kantonalen Datenschutzgesetzes zur Vernehmlassung.
Das Kantonale Datenschutzgesetz wurde auf den 1. Mai 2002 in Kraft gesetzt. In den über zwanzig Jahren seither wurde es nur punktuell angepasst. In derselben Zeitspanne wurden jedoch grosse technologische Fortschritte erzielt. Die sinkenden Preise für Speicherplatz sowie die wachsende Verfügbarkeit immer schnellerer Internetanschlüsse eröffnen in viel umfangreicherem Ausmass als früher die Möglichkeit, Daten über das Netz zu empfangen und zu versenden sowie zu speichern. Zudem gewinnt die grenzüberschreitende Dimension von Datenbearbeitungen an Bedeutung. Aus diesen Gründen wurden in den letzten Jahren auf europäischer Ebene diverse Datenschutzerlasse erlassen bzw. revidiert. Das KDSG ist daher umfassend zu revidieren. Die Revision soll sich dabei auf diejenigen Punkte beschränken, welche zur Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben zwingend notwendig sind.
Der vorliegende Entwurf wird im positiven Sinne zur Kenntnis genommen.
23. April 2024, der Aktuar/un