Anlässlich seiner Sitzung vom 24. April 2024 hat der Gemeinderat die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde St. Moritz genehmigt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 der Gemeindeverfassung untersteht die Genehmigung der Jahresrechnung dem fakultativen Referendum. Datum der Veröffentlichung: 27. April 2024 Ablauf der Referendumsfrist: 27. Mai 2024 Die Unterlagen zum Beschluss des Gemeinderates können bei der Gemeindekanzlei eingesehen oder bezogen werden. |
Gemeindevorstand |
St. Moritz, 27. April 2024 |