22.04.2020
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 7. April 2020 mit Beschluss Nr. 282 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 27. Juni 2019 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt.

Planungsmittel:

- Zonenplan 1:2500 Osten, Gewässerraum
- Zonenplan 1:2500 Westen, Gewässerraum

Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindeverwaltung auf und können während 30 Tagen eingesehen werden.
Bever, den 23. April 2020
Der Gemeindevorstand