Gemäss Beschluss vom 29. April 2024 beabsichtigt der Gemeindevorstand, gestützt auf Art. 26 Abs. 4 KRG in Verbindung mit Art. 16 KRVO das Quartierplanverfahren Promulins einzuleiten. | |
Zweck | Auf der Teilparzelle Nr. 1004 im Eigentum der Bürgergemeinde Samedan soll eine Überbauung für Einheimische realisiert werden. Es wurde vorgängig ein Projektwettbewerb im selektiven Verfahren durchgeführt. Für die Teilparzelle Nr. 1004 ist gemäss Art. 26 Abs. 4 KRG eine Quartierplanpflicht vorgegeben. |
Beizugsgebiet | Teilparzelle Nr. 1004 (Wohnzone 4 Promulins) |
Auflageakten | Siegerprojekt «Palü» von Stücheli Pestalozzi Schiratzki Architekten und Ganz Landschaftsarchitekten |
Auflagefrist | 30 Tage, vom 31. Mai 2024 bis 01. Juli 2024 auf der Gemeindeverwaltung in Samedan während den ordentlichen Schalterstunden. |
Einsprachen | Gegen die beabsichtigte Einleitung des Quartierplans Promulins kann während der vorerwähnten Auflagefrist beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 26 Abs. 4 KRG i. V. m. Art. 18 KRVO). |
Namens des Gemeindevorstandes Gian Peter Niggli, Gemeindepräsident Claudio Prevost, Gemeindeschreiber |
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Samedan, 24. Mai 2024 |