In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung am 29. April 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde La Punt Chamues-ch statt. Gegenstand: Teilrevision Truochs / La Resgia (InnHub) II Auflageakten: -Genereller Gestaltungsplan, 1:1’000, Truochs / La Resgia (InnHub) II -Genereller Erschliessungsplan, 1:1’000, Truochs / La Resgia (InnHub) II -Art. 27 Baugesetz (Wohn-Gewerbezone Truochs / La Resgia) Grundlagen: -Planungs- und Mitwirkungsbericht, Teilrevision Truochs / La Resgia (InnHub) II Auflagefrist: 6. Juni 2024 bis 6. Juli 2024 Auflageort/- zeit: Gemeindekanzlei während den Öffnungszeiten. Planungsbeschwerden: Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben. Umweltorganisationen: Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein. |
GEMEINDEVORSTAND LA PUNT CHAMUES-CH Der Gemeindepräsident Peter Tomaschett und Gemeindeschreiber Urs Niederegger |
6. Juni 2024, La Punt Chamues-ch |