Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 14. Mai 2024 mit Beschluss Nr. 413 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung Sils i.E. am 1. Dezember 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt: Auflageakten: -Teilrevision Baugesetz (Art. 94a Solaranlagen auf Dächern) -Genereller Gestaltungsplan 1:1000, Historische Siedlungsbereiche Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei währende der Büroöffnungszeiten auf und können eingesehen werden. |
Der Gemeindevorstand |
Sils i.E. / Segl, den 25.06.2024 |