23.06.2024

Sachplan Velo Kanton Graubünden
Der Sachplan Velo Kanton Graubünden wurde anlässlich der Präsidentenkonferenz vom 25. April 2024 behandelt. Die Präsidentenkonferenz hat sich für eine durchgängige Wegeverbindung für den Alltags-Langsamverkehr zwischen S-chanf und Castasegna ausgesprochen. Weiter wurde die Empfehlung an die Gemeinden ausgesprochen, den Sachplan Velo umzusetzen und über die Beauftragung des Kantons mit der Projektierung und Umsetzung zu befinden. Der Kanton unterstützt die Infrastrukturen mit 80%.
Der Gemeindevorstand nimmt den Sachplan Velo Graubünden zur Kenntnis und spricht sich für die Umsetzung des Sachplans mit gleichzeitiger Beauftragung des Kantons aus. Parallel erfolgen interne Abklärungen zum Thema.

Genehmigung Unterstützungsbeitrag für das Höhenfeuer Chamanna Georgy
Traditionell werden am 1. August jeweils Höhenfeuer entzündet. Die Gemeinde Pontresina unterstützt die Höhenfeuer mit Brennholz und dem Helikoptertransport. Bis anhin wurden für die Höhenfeuer auf Muottas da Puntraschigna, Alp Languard und Schafberg Holz und Transport gesponsert. Im vergangenen Jahr konnte mit dieser Dienstleistung auch die Chamanna Georgy unterstützt werden. Die Kosten dafür betragen rund CHF 480. Der Gemeindevorstand hat sich dafür ausgesprochen, die Kosten für das 1. August Höhenfeuer der Chamanna Georgy auch in diesem Jahr zu übernehmen.

Beitragszusage an das «Pumptresina»
Der Gemeindevorstand unterstützt das «Pumptresina» vom 17. August 2024 mit CHF 1’000.- sowie mit diversen Leistungen des Werkdienstes.

Streckenbewilligung für den Run Pontresina
Das «St. Moritz Running Festival» findet dieses Jahr vom 9. bis 11. August 2024 statt. Am Sonntag, 11. August, findet der «Run Pontresina» über 12 km statt, mit Start vor dem Rondo und Ziel im Festivalgelände Ludains in St. Moritz. Ebenfalls am Sonntag, 11. August 2024 findet der «Engadiner Sommerlauf» über 25,5 km statt, der mit Start in Sils über den Stazerwald an Pontresina vorbei und ins Ziel im Festivalgelände Ludains in St. Moritz führt. Der Gemeindevorstand erteilt die Streckenbewilligung für den Run Pontresina vom 11. August 2024.

Durchführung einer Safari Edition auf dem Gelände des Kieswerks Montebello
Das OK des British Classic Car Meeting St. Moritz BCCM beantragt im Rahmen des British Classic Car Meeting BCCM St. Moritz am 12. Juni 2024 eine «Safari-Edition» für Allradfahrzeuge auf dem Gelände des Kieswerks Montebello. Der Gemeindevorstand genehmigt das Vorhaben.

Beschlussbestätigung Gesuch für Kostenbeteiligung Infoveranstaltung Fundaziun da Puntraschigna
Am 2. Juli 2024 um 20.00 Uhr findet eine öffentliche Informationsveranstaltung der Fundaziun da Puntraschigna in der Sela Arabella im Rondo statt. Die Fundaziun wird dort die erarbeitete Strategie vorstellen. Der Anlass ist öffentlich, die Einladung wird an alle Haushaltungen verschickt und es wird Inserate in der Engadiner Post geben. Der Gemeindevorstand unterstützt den Anlass mit der Übernahme der Raummiete der Sela Arabella und mit einem Beitrag von CHF 1’000.- für den geplanten Apéro.

Baubewilligungen
Auf Antrag der Bauverwaltung bzw. der Baukommission bewilligt der Gemeindevorstand folgende Baugesuche:
Baufreigabe und Abänderung, Chesa Munt, Via Pros da God Sur 20, Parz. 2619;
Baufreigabe und Abänderung, Chesas Val & God, Via Pros da God Sur 16 & 18,
Parz. 2617 & 2618;
Neubau Kuppel für Sternwarte auf Dach, Bergstation Diavolezza, Parz. 2058;
Ersatzneubau Kleinkläranlage Berninahäuser, Bernina Suot 3, Parz. 1546;
Abänderungsgesuch Tiefgaragenanbau, Chesa Diavolezza, Via da Mulin 10, Parz. 1935.

Behandlung der parlamentarischen Initiative Candinas
Am 15. März 2024 hat das Parlament entschieden, das Zweitwohnungsgesetz des Bundes anzupassen (Art. 11 Abs. 2, 3 und 4 ZWG). Die Anpassung betrifft die altrechtlichen Wohnungen. Aufgrund einer parlamentarischen Initiative von Martin Candinas soll es künftig möglich sein, dass altrechtliche Wohnungen beim Abriss und Wiederaufbau um 30 % erweitert werden dürfen und dass auf diesen Grundstücken neue Wohnungen entstehen können. Auch soll eine Standortverschiebung auf demselben Grundstück erlaubt sein. Die Referendumsfrist gegen diese neue Regelung läuft am 4. Juli 2024 ab. Es ist davon auszugehen, dass kein Referendum ergriffen wird und die Revision des ZWG vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden kann. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelung ist noch nicht bekannt, aktuell wird von einer Inkraftsetzung per 1. Januar 2025 ausgegangen.
Es ist zu erwarten, dass sich der Druck auf die altrechtlichen Wohnungen, die von Einheimischen bewohnt werden, durch die Lockerung des ZWG weiter erhöhen wird. Dadurch dürfte die Wohnungsnot zusätzlich verschärft werden. Insbesondere sieht der Gemeindevorstand die Gefahr, dass diese Lockerung des Zweitwohnungsgesetzes das Planungsziel der Ortsplanrevision – nämlich der Schaffung von Anreizen für den Bau neuer Erstwohnungen – aushebeln würde. Für den Gemeindevorstand ist deshalb klar, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Er hat deshalb beschlossen, dass die Anpassung des ZWG für die Gemeinde Pontresina vorerst keine Anwendung haben soll. Wird bei einem Abbruch und Wiederaufbau zusätzlicher Wohnraum erstellt, soll dieser auch künftig nur als Erstwohnraum genutzt werden dürfen. Die Erstellung von zusätzlichen Zweitwohnungen soll nicht zulässig sein und auch eine Verschiebung des Gebäudes auf dem Grundstück soll nicht möglich sein.
Die abschliessende Beurteilung der Frage, ob die vom Parlament beschlossene Lockerung des ZWG auch in Pontresina zur Anwendung gelangt, soll durch die Stimmbevölkerung im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung erfolgen. Damit der heutige Zustand auch nach Inkrafttreten der Revision des ZWG beibehalten werden kann, hat der Gemeindevorstand beschlossen, auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelung eine Planungszone gestützt auf Art. 21 KRG zu erlassen. Der Erlass der Planungszone wird zu gegebener Zeit amtlich publiziert werden, unter Angabe des Rechtsmittelweges. Der Erlass der Planungszone bedeutet keinen Baustopp. Sämtliche bisher bewilligungsfähigen Bauvorhaben können weiterhin bewilligt werden. Nicht bewilligt werden können aber solche Gesuche, welche Erweiterungen, resp. Verschiebungen nach der neuen Regelung beinhalten. Diese werden zurückgestellt, bis der Souverän über die Annahme der neuen Regelung im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung entschieden at.


Jeannette Guadagnini (jg), Gemeindeschreiberin