03.07.2024
1.Der Gemeindevorstand Sils i.E./Segl beabsichtigt folgende Verkehrsanordnung einzuführen:
•Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20), zentrale Parkuhr Gebühren: von 7.00 bis 18.00 h: 1 h = gratis, 2 h = Fr. 1.-, 3 h = Fr. 2.-, jede weitere ½ h = Fr. -.50
-Sils i.E./Segl, Riva d’Lej, Parkplatz Surf- und Segelzentrum (54 Plätze)
2.Die Departementsverfügung vom 8. Dezember 1994 für den Parkplatz Surf- und Segelzentrum wird durch die neue Anordnung ersetzt.
3.Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurden vorgängig am 11.01.2022 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG) und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVzEGzSVG) genehmigt.
4.Einwendungen und Stellungnahmen betreffend die geplanten Verkehrsanordnungen können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Sils i.E./Segl eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung.
Gemeindevorstand Sils i.E./Segl
04.07.2024