In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Ortsplanung der Gemeinde Zuoz statt. |
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Gegenstand | Totalrevision der Ortsplanung |
Mit der Aktenauflage werden alle in der Nutzungsplanung mittels grundeigentümerverbindlichen Festsetzungen umgesetzten Bundesinventarflächen verbindlich festgelegt. |
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Auflagefrist | Die Auflagefrist wird um 30 Tage bis zum 17. November 2024 verlängert. |
Auflageort/Zeit | Gemeindeverwaltung Zuoz während der regulären Öffnungszeiten. |
Sämtliche Unterlagen können während der Auflagefrist über die Homepage der Gemeinde (www.zuoz.ch) eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeinderat schriftlich Vorschläge und Einwendungen einreichen. |
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Der Gemeinderat von Zuoz | Der Präsident: Romeo Cusini Der Gemeindeschreiber: Patrick Steger |
Datum/Ort | Zuoz, 10. Oktober 2024 |