11.10.2024
In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Ortsplanung der Gemeinde Zuoz statt. 
Gegenstand
Totalrevision der Ortsplanung 
Mit der Aktenauflage werden alle in der Nutzungsplanung mittels grundeigentümerverbindlichen Festsetzungen umgesetzten Bundesinventarflächen verbindlich festgelegt.
Auflagefrist
Die Auflagefrist wird um 30 Tage bis zum
17. November 2024 verlängert.

Auflageort/Zeit
Gemeindeverwaltung Zuoz während der regulären Öffnungszeiten.
Sämtliche Unterlagen können während der Auflagefrist über die Homepage der Gemeinde (www.zuoz.ch) eingesehen werden.
 Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeinderat schriftlich Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Der Gemeinderat von Zuoz
Der Präsident: Romeo Cusini
Der Gemeindeschreiber: Patrick Steger
Datum/Ort
Zuoz, 10. Oktober 2024