Keine Defizitgarantie für die Freestyle WM 2025
Im Dezember 2020 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Samedan einen Beitrag von CHF 520'000 für die FIS Freestyle WM 2025 gesprochen. Diese findet vom 17. bis 30. März statt und wird an den drei Standorten Corvatsch, Corviglia sowie St. Moritz/Olympiaschanze ausgetragen. Der Zusage lag ein Budget von CHF 12 Mio. für die Veranstaltungskosten zugrunde, davon CHF 4 Mio. zulasten der Oberengadiner Gemeinden. Kürzlich sind die Veranstalter an die Gemeinden der Region Maloja mit dem Gesuch um Gewährung einer zusätzlichen Defizitgarantie in der Höhe von CHF 2 Mio. herangetreten. Begründet wird dies mit höheren Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Energie und Schneeproduktion, höheren Künstlergagen im Bereich Entertainment, einem höheren Aufwand für die TV-Produktion sowie der allgemeinen Teuerung. Zudem habe man im Jahr 2018 mit unbekannten Parametern budgetiert. Der Gemeindevorstand anerkennt die herausfordernde Situation, bemängelt aber, dass das finanzielle Risiko beim Worst-Case-Szenario einseitig auf die Gemeinden der Region Maloja abgewälzt wird und dass kein überzeugendes Konzept zur Vermeidung oder Minimierung eines Defizites ersichtlich ist. Die Gemeinde Samedan hat sich im Rahmen der Kandidaturphase zur Freestyle-WM bekannt und die Veranstaltung solidarisch mit allen Gemeinden der Region Maloja mit einem namhaften Veranstaltungsbeitrag unterstützt. Weitere Garantien in der Grössenordnung von nochmals CHF 255'000 sind keine Option. Vom Veranstalter wird erwartet, das Budget durch ein wirksames Kostenmanagement und alternative Finanzierungsquellen einzuhalten. Ein allfälliges Defizit wäre – wenn durch die öffentliche Hand – dann durch die drei Standortgemeinden zu tragen.
Temporeduktion auf der Verbindungsstrasse Samedan - Bever
Die Gemeinde Bever möchte die Höchstgeschwindigkeit auf der alten Kantonsstrasse Samedan – Bever von aktuell 80 km/h auf neu 60 km/h unter Einbezug des Gemeindegebietes Samedan beschränken. Die Temporeduktion soll zu einer höheren Sicherheit für den Langsamverkehr beitragen. Mit der parallel verlaufenden Naturstrasse zwischen der Via Maistra und der RhB-Linie besteht eine valable, verkehrsfreie Alternative. Eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der wichtigen Durchgangs- und Verbindungsstrasse Samedan – Bever zusätzlich zu den bereits bestehenden Verkehrsbeschränkungen ist deshalb aus Sicht des Gemeindevorstandes Samedan nicht nötig und wäre unverhältnismässig. Namentlich die Zeitverluste für den Engadin Bus, die Ambulanzfahrzeuge des Spitals und weitere Blaulichtorganisationen würden eine ganze Reihe von Problemen nach sich ziehen. Unabhängig davon bietet eine Temporeduktion auf gut ausgebauten Verbindungsstrassen nicht in jedem Fall einen signifikanten Sicherheitsvorteil. Die Unfallhäufigkeit hängt oft mehr von der Strassengestaltung, den Sichtverhältnissen und dem Fahrverhalten ab, als von der erlaubten Höchstgeschwindigkeit allein. Der Gemeindevorstand hat sich deshalb gegen die von der Gemeinde Bever vorgeschlagene Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Gemeindegebiet Samedan ausgesprochen.
Neue Betriebsleitung für die Promulins Arena
Nach dem Weggang von Oliver Wertmann als langjähriger Betriebsleiter der Promulins Arena übernahm dessen Stellvertreter Roger Brenner ab Sommer 2023 die Führung des Betriebes. Im Nachgang einer Auslegeordnung wird nun im Rahmen einer Reorganisation die operative Führung der Promulins Arena ab November 2024 an Tina Gartz übertragen. Die 45-jährige ist seit Februar 2024 mit einem 30%-Pensum Teil der Crew und bringt Erfahrung im Bereich Sport- und Eventmanagement sowie in der Geschäftsführung mit. Ihr Pensum wird auf 50% erhöht. Roger Brenner konzentriert sich wieder auf seine angestammte Funktion als technischer Leiter.
Staatshaftungsklage gegen die Gemeinde vom Bundesgericht abgewiesen
Im Juni 2017 erhob ein Liegenschaftseigentümer Staatshaftungsklage gegen die Gemeinde Samedan und den Kanton Graubünden mit der Forderung, diese seien solidarisch zu einer Zahlung von CHF 1.8 Mio. nebst 5% Zins ab dem Zeitpunkt der Klageeinreichung zu verpflichten. Der Beschwerdeführer machte einen entgangenen Gewinn beim Verkauf seiner Liegenschaft aufgrund eines fehlerhaften Verhaltens der Gemeinde geltend. Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Graubünden sowie auch das Kantonsgericht Graubünden die Klage mit Urteil vom Dezember 2020 bzw. Dezember 2022 abwiesen, hat nun auch das Bundesgericht mit Urteil vom August 2024 den Standpunkt der Gemeinde geschützt und jeglichen Entschädigungsanspruch verneint. Der Gemeindevorstand nimmt dies mit Befriedigung zur Kenntnis. Die Klage ist damit definitiv vom Tisch.
Nächster Schritt für die Wohnüberbauung Promulins
Im Gebiet Promulins soll auf der Teilparzelle Nr. 1004 im Eigentum der Bürgergemeinde Samedan eine Wohnüberbauung für Einheimische realisiert werden. Im Auftrag der Eigentümerschaft wurde ein Projektwettbewerb im selektiven Verfahren auf Basis der bestehenden Grundordnung durchgeführt. Für die Teilparzelle Nr. 1004 besteht gemäss Zonenplan eine Quartierplanpflicht. Vor dem Baubewilligungsverfahren und der Realisierung des Projektes ist somit ein Quartierplanverfahren durchzuführen. Das aus dem Wettbewerb hervorgegangene Siegerprojekt von Stücheli Pestalozzi Schiratzki Architekten und Ganz Landschaftsarchitekten dient als Grundlage dafür. Im Mai 2024 wurde die Absicht zur Einleitung des Quartierplanverfahrens mit Hinweis auf die Einsprachemöglichkeit sowohl im Kantonsamtsblatt als auch im lokalen Amtsblatt publiziert. Weil im Übrigen sämtliche Voraussetzungen für die Einleitung des Quartierplanverfahrens über das vorgesehene Gebiet erfüllt sind, wurde das Quartierplanverfahren «Promulins» eingeleitet.
Vergabe von Aufträgen
Gestützt auf die Bestimmungen der Submissionsgesetzgebung wurden folgende Aufträge an den Anbieter mit dem jeweils vorteilhaftesten Angebot vergeben: Umgebungsarbeiten Aussenraumgestaltung Schulanlage Puoz an die Firma Zarucchi Gartenbau AG, St. Moritz, für CHF 87'728; Fallschutzbeläge Aussenraumgestaltung Schulanlage Puoz an die Firma Realsport AG, Felben-Wellhausen, für CHF 63'941.
Baubewilligungen
Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: F. Duttweiler AG, Parzelle Nr. 1696 an der Plazza Aviatica, Realisierung einer Photovoltaikanlage auf dem Flachdach; STWEG MFH, Parzelle Nr. 1247 in Plazzet, Neubau einer Photovoltaikanlage auf dem Flachdach und an den Balkonen; STWEG Chesa Selva, Parzelle Nr. 534 in Muntarütsch, Dachsanierung und Bau einer Lukarne; Politische Gemeinde Samedan, Parzelle Nr. 1577 in Crusch, Realisierung einer Abfallsammelstelle mittels Halbunterflurstation; Yvette Karger, Parzelle Nr. 1712 in Cristolais, energetische Fassadensanierung; Inglina Gaudenzi-Grass, Parzelle Nr. 1049 in Crusch, Anbau an Mehrfamilienhaus.
(Pre)