12.11.2024

AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES LA PUNT CHAMUES-CH

1) Teilrevision des Steuergesetzeses

Mit Publikation im Kantonsamtsblatt wurden die Gemeinden im Kanton Graubünden durch die Kantonale Steuerverwaltung aufgefordert, die Steuerfüsse für die Gemeindesteuer sowie für die Erbschafts- und Schenkungssteuer gemäss Art. 21 des Gemeinde- und Kirchensteuergesetzes zu melden.  Die Meldung von La Punt Chamues-ch enthält den Hinweis, wonach für Konkubinatspartner eine Erbschaftssteuer von 5% gelte. Die Besteuerung der Konkubinatspartner ist seit der Revision des Steuergesetzes im Bereich der Nachlass- bzw. Erbschaftssteuer jedoch nicht mehr zulässig. Gemäss Auskunft des hierfür zuständigen Rechtsdienstes der KStV hat die Gemeinde La Punt Chamues-ch anlässlich der vorgenannten Teilrevision des kantonalen StG betreffend Erbschafts- und Schenkungssteuer das kommunale Steuergesetz nicht angepasst. Die Bestimmungen des GKStG finden jedoch direkte Anwendung und derogieren abweichende Regelungen der Gemeinden.
 
Die notwendige Teilrevision des Steuergesetzes wird einer nächsten Gemeindeversammlung zur Annahme unterbreitet. 
Die Strassensteuer wird in eine Strassengebühr umbenannt und in das Strassenreglement aufgenommen.

2) Pachtverträge Alphütten
 
Die bestehenden Pachtverträge der im Gemeindeeigentum stehenden Alphütten wurden der Situation angepasst. Die Verträge werden um weitere fünf Jahre, also vom 01.01.2025 – 31.12.2029 verlängert. Am aufgenommenen Zusatz, dass die Gemeinde weitere Interessenten beim laufenden Pachtvertrag auf Gesuch hin und in Absprache mit den Pächtern integrieren kann, wird festgehalten. 
Hüttenverantwortliche sind folgende Vertragspartner
 
Alphütte Müsella: Rico Niederegger
Alphütte Burdun: Riet Planta
Alphütte Stevel Sur: Urs Niederegger
Alphütte Stevel Suot: Gian Peider Lony
Alphütte Champesch: Gian Peider Albin
Alphütte Proliebis: Rudolf Büsch
Alphütte Hospiz: Gian Andri Bassin

3) Finanzielle Unterstützung Eisweg Madulain
 
Der Eisweg von Madulain nach Zuoz wird auf den Webseiten des Switzerland-, Graubünden-, Engadin-Tourism, Famigro usw. angepriesen. Dieses Angebot wird von Familien, Jung und Alt enorm geschätzt. Mit den Auftritten auf Social Media hat die Beliebtheit bei den jungen Usern eine neue Dimension erreicht. Die Gemeinden Madulain und Zuoz halten an der jährlichen Ausrichtung des Eisweges fest, damit die Einheimischen und Gäste das Winterangebot weiter geniessen können. Trotz Zunahme der Eiswegbenutzer und damit auch der Einnahmen, ist der Eiswegbetrieb nicht selbsttragend. Darum gelangt die Gemeinde Madulain an die umliegenden Gemeinden S-chanf und La Punt Chamues-ch mit der Anfrage um finanzielle Unterstützung. 
 
In Form eines Solidarbeitrags beschliesst der Vorstand, CHF 4'000.— zu bezahlen.

4) Vernehmlassung Bevölkerungsschutzgesetz
 
Einer raschen und qualitativ hochstehenden Bewältigung von Katastrophen und Notlagen kommt im Kanton Graubünden als Gebirgskanton mit 150 Tälern und einer dezentralen Besiedelung eine besondere Bedeutung zu.
Bei der Bewältigung der Katastrophen und Notlagen der letzten Jahre konnten wichtige Erfahrungen für die Gemeindeführungsstäbe und den kantonalen Führungsstab gesammelt werden, welche nun in die Teilrevision des Bevölkerungsschutzgesetzes einfliessen sollen. So soll beispielsweise die Möglichkeit eines regionalen Führungsstabs neu explizit im BSG festgehalten werden. Dies zur Verdeutlichung einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit. 
 
Der vorliegende Teilrevisionsentwurf wird im positiven Sinne zur Kenntnis genommen. Die Region Maloja wird ersucht, einen regionalen Führungsstab aufzugleisen. 
 
5) Vernehmlassung Zivilschutzgesetz
 
Auf den 1. Januar 2021 trat auf eidgenössischer Ebene das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz in Kraft, was im Kanton Graubünden zu einem massiven Rückgang der Bestandeszahlen der Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) geführt hätte, wären in den letzten Jahren nicht entsprechende Gegenmassnahmen, wie zum Beispiel die Verlängerung der Schutzdienstpflicht, ergriffen worden.
Mit der aktuellen Teilrevision des Zivilschutzgesetzes stehen vor allem der Erhalt der Mannschafts- und Kaderbestände im Vordergrund. Mit einem Anreizsystem soll sichergestellt werden, dass auch künftig genügend Zivilschutzkader rekrutiert werden können.
Im Hauptfokus steht weiter auch die genügende Finanzierung des Baus von öffentlichen Schutzräumen in den Gemeinden mit einem Schutzplatzdefizit. 
 
Der Entwurf zur Teilrevision des Zivilschutzgesetzes wird ohne Änderungsanträge zur Kenntnis genommen. 

6) Langlaufpass für Einheimische

Weil der Langlaufpass in diesem Jahr massiv teurer wird und von CHF 70.— auf neu CHF 95.— bzw. CHF 110.— erhöht worden ist, sollen die Erhöhungskosten von CHF 25.— pro Pass von der Gemeinde übernommen werden. Dies für die einheimischen LangläuferInnen von La Punt Chamues-ch. Der Anfrage von diversen Stimmberechtigten wird entsprochen.

8. November 2024, der Aktuar/un