12.11.2024

"Silvaplana verlängert die Sponsoring-Kooperation mit Opel Schweiz"

Aus den Verhandlungen des Gemeindevorstandes und der Geschäftsleitung

 
Von August bis Oktober 2024 wurden vom Gemeindevorstand und der Geschäftsleitung unter anderem folgende Geschäfte behandelt, beziehungsweise folgende Beschlüsse gefasst:

Gemeindeverwaltung; neue Öffnungszeiten
Ab 1. Dezember 2024 werden die Büros der Gemeindeverwaltung Silvaplana neu wie folgt offen sein:
  • Montag, Dienstag, Donnerstag von 09.00 bis 11 Uhr / 14.00 bis 17.00 Uhr 
  • Mittwoch von 09.00 bis 18.00 Uhr (durchgehend offen) 
  • Freitag von 09.00 bis 11.00 Uhr (Nachmittag geschlossen) 
 
Stimmbüro, neue Öffnungszeiten
Ab 2025 ist das Stimmbüro wie folgt offen:
  • Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den ordentlichen Büroöffnungszeiten 
  • Abstimmungssonntag von 9 bis 9.30 Uhr
 
Schulbus
Als Übergangslösung wurde nach der Schliessung der Schule Champfèr und dem damit verbundenen Umzug der Schülerinnen und Schüler nach Silvaplana, ein Schulbusbetrieb angeboten. Ab Winter 2024/2025 verkehrt allerdings der Öffentliche Verkehr zwischen Champfèr und Silvaplana so regelmässig, dass die Kinder problemlos mit diesem reisen können. Ab Januar 2025 wird der private Schulbusbetrieb somit eingestellt und die Kinder erhalten das Abonnement für den Öffentlichen Verkehr. Damit lernen die Kinder nebenbei auch noch sich selbständig und selbstbewusst im Alltag zu bewegen
 
Schulweg 
Da sich das Schulhaus oberhalb des Dorfes, entlang der alten Julierstrasse, befindet, werden die Via dal Chanel, die Via Veglia und die Via dal Güglia als Schulweg bezeichnet. Mit der Inbetriebnahme der neue Kinderbetreuung Chüra Marmotta ist in diesem Bereich mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu Randzeiten zu rechnen. Entlang der Via dal Güglia, angrenzend an die Schulliegenschaft werden drei Kurzzeitparkplätze eingerichtet, damit die Kleinkinder sicher von und zur Kinderbetreuung transportiert werden können. Die Strassenbereiche wurden als Schulweg gekennzeichnet. 
 
Sprachförderung 
Die Lia Rumantscha hat über Ihre aktuellen Aktivitäten zur Erarbeitung einer Strategie für die digitale Transformation des Romanischen informiert. 
Um digitale Anwendungen entwickeln zu können, braucht es viele Daten. Das gilt für die Entwicklung von Online-Wörterbüchern, aber viel mehr noch für die Entwicklung von Sprachmodellen. Solche Modelle bilden das Fundament für die Entwicklung von Übersetzungsprogrammen (Google Translate, Textshuttle, DeepL, etc.) und anderen Anwendungen wie einen Schreibassistenten, ein Vorleseprogramm (Text to Speech) oder die automatische Protokollierung (Speech to Text).
 
Für Sprachen wie Deutsch, Französisch, Italienisch und vor allem Englisch lassen sich grosse Mengen an frei verfügbaren Daten im Internet finden. Mit Daten sind Basismaterialien wie Text, übersetzter Text (gleicher Text in zwei oder mehr Sprachen), Audiomaterial etc. gemeint. Alles, was als Grundlage nötig ist, um einem Sprachmodell den Sprachgebrauch beizubringen: Wortschatz, Grammatik, Syntax und sogar die Bedeutung verschiedener Wörter.
 
Die Situation des Rätoromanischen als Minderheitensprache ist anders. Die Daten sind knapp, vor allem für die Idiome. Das Basismaterial, das man braucht, um digitale Anwendungen zu entwickeln, findet man nicht unbedingt im Internet. Dieses Material muss systematisch gesammelt, seine Qualität gesichert und in einem geeigneten Format zur Verfügung gestellt werden - diese Arbeit übernimmt die Lia Rumantscha. Um diese Aufgabe erfüllen zu können und Computerprogramme in Zusammenarbeit mit Fachpartnern zu entwickeln, braucht die Lia Rumantscha Datenquellen. Die Lia Rumantscha hält sich dabei an die Gesetze des Datenschutzes und des geistigen Eigentums. Um sicherzustellen, dass die Daten angemessen verwendet werden, ist die Lia Rumantscha bereit, die Wünsche der einzelnen Gemeinden als Datenlieferanten zu klären und die Bedingungen in einer Vereinbarung zu dokumentieren.
 
Die Gemeinde Silvaplana begrüsst die Koordinationsarbeit der Lia Rumantscha zugunsten der Digitalisierung für die gesamte romanische Bewegung. 
 
Verkehrskonzept 
Seit der Busverkehr aus dem Dorf genommen und der Durchgangsverkehr eingeschränkt wurde, hat sich das Verkehrsaufkommen im Dorf stark reduziert. Die Einführung der 20er Zone im Dorfkern soll den Fussgängern die nötige Sicherheit geben und die Verkehrssituation im Dorf beruhigen. Entlang der Kantonsstrasse Stradun Chantunel und Via da Surlej wird immer viel Verkehr festgestellt. Vor allem im Bereich der Bushaltestellen Curtins und der Parkplätze Brücke Surlej entstehen immer wieder gefährliche Situationen. Aus diesem Grund hat der Gemeindevorstand ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben. In Zusammenarbeit mit den kantonalen Ämtern werden nun Lösungen gesucht, um in den erwähnten Strassenabschnitten sicherheitsrelevante Massnahmen umzusetzen. 
 
Schneeräumungskonzept
Der Gemeindevorstand hat entschieden, vor allem im Siedlungsgebiet, ab Winter 2024/2025 keine Schneedepots mehr zu erstellen. Wo immer möglich wird der Schnee direkt bei der ersten Räumung abtransportiert. Dafür werden die notwendigen Fahrzeuge punktuell eingemietet. 
 
Repower
Direkt neben dem Schulhaus betreibt die Repower AG das Wasserkraftwerk Silvaplana. Die Konzession läuft am 31. Dezember 2050 aus. Das Kraftwerk Silvaplana ist sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftig. Aufgrund dessen wurde seitens der Repower AG das Projekt „Erneuerung KW Silvaplana“ ausgearbeitet und zur Genehmigung eingereicht. Zur Sicherstellung der Amortisation der Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erneuerungsprojekt haben sich die Repower AG und die Gemeinde Silvaplana auf eine vorzeitige Neukonzessionierung geeinigt.
 
Neben dem Wasserkraftwerk in Silvaplana besitzt die Repower AG ein Einfamilienhaus; diese Liegenschaft wird von der Repower AG nicht mehr für die Mitarbeiter benötigt. Die Gemeinde Silvaplana ist immer auf der Suche nach Wohnraum; vor allem auch für Familien. Nach guten Verhandlungen kann die Gemeinde die Liegenschaft auf der Parzelle Nr. 10 von der Repower AG erwerben. Zeitnah möchte die Gemeinde die bestehende Liegenschaft abbrechen und auf der Parzelle ein Mehrfamilienhaus mit 8 bis 10 Erst-Mietwohnungen für Familien erstellen. Dieses Geschäft wird anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung zur Abstimmung gebracht. 
 
Arbeitsvergaben 
Einstellhalle Schulhaus
  • Abbrucharbeiten an die Firma Fratelli Lanfranchi, Poschiavo.
  • Reinigungsaufträge sämtlicher öffentlicher Liegenschaften wurden für die nächsten fünf Jahre neu vergeben.
  • Baugrubensicherung an die Firma Nicol. Hartmann & Cie. AG, St. Moritz.
  • Externer Winterdienst an die Firma Ming Trax und Bagger AG, Sils-Maria.
  • Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung Bauvorhaben Autoeinstellhalle Schulhaus an die AXA Versicherungen AG
 
Liegenschaft Repower AG, Parzelle Nr. 10, Silvaplana
  • Projektstudie an Gaudenzi Marchesi Müller Architectura SA, Samedan 
 
Budgetfreigabe und Vorstandskredite
  • Externer Winterdienst an die Firma Ming Trax und Bagger AG, Sils-Maria 
  • Auflieger Brücke mit Aluminium-Seitenläden und Schneemulde an die Firma Battaglia Landmaschinen AG, Thusis 
  • Neuer Arbeitskorpus beim Pizzaofen im Sportzentrum Mulets
  • Loipenfräse zum bestehenden Gemeindefahrzeug Holder
  • ReDesign der Webseite von Silvaplana Tourismus an diffrent digital AG, Silvaplana

Finanzielle Unterstützungen
  • Beitrag an die Langlaufveranstaltung La Sfida, welche am Wochenende vom 18./19. Januar 2025 ausgetragen wird.
  • Defizitgarantie (solidarisch) an die FIS Freestyle WM 2025 im Rahmen des regionalen Verteilschlüssels. 
  • Seeputzaktion des Silsersees im Jahre 2025.
  • Giuventüna Pontresina für die Organisation der Veranstaltung Terratrembel.  
  • Studentischer Filmdreh (Studierende der Zürcher Hochschule der Künste) für die Umsetzung eines Tanzfilmes am Lej dal Güglia auf der Julierpasshöhe.
  • Projektunterstützung «Kinder und Geld» des Vereins Femmes-Tische / Männer-Tische. Der Verein offeriert seit über 20 Jahren ein herausragendes niederschwelliges Bildungsangebot für Menschen mit Migrationshintergrund. Menschen mit Migrationserfahrung stehen in der Schweiz oft vor Herausforderungen wie unbekannten Bildungssystemen, Sprachbarrieren und Finanzfragen. Dieses Projekt „Kinder und Geld“ hat zum Ziel, dieses Problem zu adressieren, indem wir Eltern das notwendige Wissen und die Werkzeuge an die Hand geben, um selbst Finanzmanagement zu üben und ihren Kindern den Umgang mit Geld beizubringen. 
  • Sponsoringbeitrag für den Bündner Jodlertag, welcher vom Wochenende vom 23./34. August 2025 in La Punt stattfinden wird. 
  • Festival da Jazz, St. Moritz 
  • Dreisprachige Publikation Gedichte und Fotoband «Aqua Divina» - Hommage an den Silsersee und das Oberengadin von Bianca Geronimi 
 
Opel Partnerschaft
Seit 2022 hat die Gemeinde Silvaplana eine Partnerschaft mit Opel Schweiz. Die Gemeinde erhält verschiedene Opel-Fahrzeuge, welche von Silvaplana Tourismus, vom Werkmeister, von Silvaplana Tourismus und der Verwaltung gefahren werden. Alle Fahrzeuge sind mit dem Opel und Silvaplana Logo beschriftet. Zudem sponsert Opel Schweiz unsere Wassersport-, Bike- und Wanderanlässe. Der Opel Zafira e-Life trägt offiziell den Namen Silvaplana. Die Gemeinde Silvaplana ist stolz, dass diese Partnerschaft um weitere drei Jahre verlängert werden konnte.
 
Sponsoringmöglichkeiten 
In Silvaplana gibt es, wie in anderen Gemeinden auch, die Möglichkeit eine Sitzbank zu sponsoren. Dieses Angebot wird oft angenommen, so dass kaum mehr Plätze verfügbar sind. 
 
Neu wird ein Konzept ausgearbeitet, weitere Sponsoringmöglichkeiten anzubieten und zwar folgende: 
  • Sponsoring von Spielgeräten (nach Vorgabe der Gemeinde) der diversen Spielplätze oder Pausenplatz
  • Sitzplatzgarnitur bei den öffentlichen Feuerstellen 
  • Holzhüttli und/oder Grill bei Feuerstellen
  • Festzelt, Markthüttli, Sonnenschirm (Silvaplana-Schriftzug klein gesponsert von….)
  • Patenschaften (Bäume u.ä.) 
 
Prager Fonds
Die Familie Prager hat der Gemeinde bereits vor Jahren mit einer grosszügigen Schenkung Mittel zur Verfügung gestellt, um besonders begabte Kinder der Gemeinde Silvaplana ab Beginn der Schulpflicht bis zum vollendeten 25. Altersjahr finanziell zu unterstützen. Die Gelder dürfen für schulische und berufliche Aus- und Weiterbildungen, für Ausbildung sportlicher und/oder kultureller Natur und für Schulprojekte in diesem Bereich eingesetzt werden. 
Wiederum konnten junge Sportler finanziell unterstützt werden. 
 
Kommunales Räumliches Leitbild (KRL)
Der Gemeindevorstand hat das kommunale räumliche Leitbild zu Handen der nächsten Gemeindeversammlung verabschiedet.
 
Mitarbeiter
  • Canorta (Schultagungsstätte) 
    Per 1. Januar 2025 übernimmt Janine Pfister aus Samedan die Leitung der Schultagungsstätte Canorta in Silvaplana. 
    Das Team wird mit Elena Wyss ergänzt. 

  • Spielgruppe
    Seraina Stöckl aus Surlej übernimmt die Leitung der Spielgruppe ab 1. November 2025. Zudem arbeitet sie als Mitarbeiterin Betreuung in der Canorta, Silvaplana. 

  • Abteilung Sicherheit, Verkehr und Immobilien 
    Sascha Weidner heisst der neue Leiter der Abteilung. Er wird seine Stelle am 1. Januar 2025 antreten. 
 
Vernehmlassungen
Der Gemeindevorstand hat sich an folgenden Vernehmlassungen beteiligt:
  • Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden (StG. BR 720.000)
  • Gesetz über die Förderung von Wohnraum – Totalrevision des Gesetzes über den sozialen Wohnungsbau und die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet
  • Masterplan Langlauf (Loipen und Beschneiung)
  • Masterplan Mountainbike und Trail
 
Gesetz über Zweitwohnungen (kommunales Zweitwohnungsgesetz) 
Seit 1. Oktober können, aufgrund der Revision des ZWG (Art. 11, Abs 2 und 3 Lex Candinas) altrechtliche Wohnungen zukünftig wieder erneuert, umgebaut, abgebrochen und neu aufgebaut werden. Dabei darf die projektierte Hauptnutzfläche (HNF) um maximal 30% der am 11. März 2012 vorbestandenen HNF erweitert werden, ohne eine Nutzungsbeschränkung (Erstwohnungspflicht) gem. Art. 7 Abs 1 ZWG zu verfügen. 
 
Ausserhalb der Bauzonen (BAB) sind Baugesuche wieder nach den Grundsätzen und Vorgaben des Raumplanungsgesetzes (RPG) und entsprechenden Verordnung (RPV) zu beurteilen. Es wird auf den VerwG Entscheid R 23 37 vom 5. März 2024 hingewiesen, welcher die Identitätswahrung von Bauten ausserhalb Bauzonen, bei der Beurteilung von Baugesuchen mit seitlichen Anbauten und Dacherhöhungen beinhaltet.
 
Der Gemeindevorstand hat beschlossen, die Umsetzung der Rechtsänderung zuzulassen. 
 
Finanzausgleich 
Gemäss Art. 16 des Gesetzes über den Finanzausgleich im Kanton Graubünden (Finanzausgleichsgesetz, FAG) nimmt die Regierung periodisch eine umfassende Prüfung des Vollzugs und der Wirksamkeit des Ressourcen-Lastenausgleichs vor. Entsprechend wurde im Jahre 2020 der erste Wirksamkeitsbericht über den Finanzausgleich im Kanton Graubünden erstellt und dem Grossen Rat vorgelegt. Im Hinblick auf den zweiten Wirksamkeitsbericht 2021 – 2025 haben die Gemeinden der Region beschlossen, zu verschiedenen Themenbereichen über eine Arbeitsgruppe der Region Maloja wie folgt Stellung zu nehmen:
  • Abhängigkeit des Finanzausgleichs von der Region Maloja
    Die Regierung soll die Risiken beurteilen, die mit der heutigen Ausgestaltung des Finanzausgleichs bestehen, weil das System sehr stark von den Beiträgen der Region Maloja abhängig ist. Wie reagiert der Kanton, wenn bei wechselnden wirtschaftlichen Verhältnissen und touristischen Bedingungen im Oberengadin die Beiträge an den Ressourcenausgleich deutlich sinken, was zur Folge hätte, dass ressourcenschwache Gemeinden weniger Beiträge erhalten?
  • Steigende Beiträge der ressourcenstarken Gemeinden und Abschöpfungssatz 
    In den 2021 – 2024 haben sich die Beiträge der ressourcenstarken Gemeinden im Kanton Graubünden von CHF 18.60 Mio. auf CHF 23 Mio. erhöht. Der im Finanzausgleich vorgesehene Abschöpfungssatz von 15% (plus gestaffelte Zuschläge von max. 15%) sollte angepasst werden. Gemäss Art. 5 Abs. 3 des FAG soll der Kanton den Differenzbetrag bzw. Mindereinnahmen der ressourcenstarken Gemeinden übernehmen.
  • Ressourcenausgleich – Umgang mit gewährten Steuererleichterungen
    Die Regierung soll das Ausmass der gewährten Steuererleichterungen an Unternehmen beurteilen. Weiter soll eine approximative Berücksichtigung der entgangenen Steuererträge für die Berechnung des Finanzausgleichs geprüft werden.
  • Ressourcenausgleich – Berücksichtigung Sekundärsteuerpflichtige
    Die Regierung soll die heutige Berücksichtigung der Sekundärsteuerpflichtige (20% der Differenz zwischen Einwohnerzahl und höherer Anzahl Steuerpflichtige) auf ihre Angemessenheit hin überprüfen. Für Tourismusgemeinden mit einem hohen Anteil von Zweitwohnungen ist die heutige Berücksichtigung unseres Erachtens ungenügend
  • Gebirgslastenausgleich – Umgang mit Kosten für klimatische und touristische Herausforderungen 
    Die Regierung soll die heutige Ausgestaltung der Berechnung des Gebirgslastenausgleichs auf ihre Angemessenheit hin überprüfen. Dabei ist zu beurteilen, ob klimatische Herausforderungen von Bergregionen (Investitionen und Unterhalt) und die Herausforderungen der Notwendigkeit einer ganzjährig auf «Vollauslastung» ausgerichteten Infrastruktur besser bei der Berechnung des Finanzausgleichs berücksichtigt werden können.
  • Schullastenausgleich 
    Die Regierung soll beurteilen, ob die Herausforderungen im Bildungswesen als Bergregion mit dünner Besiedlungsstruktur in einem mehrsprachigen Gebiet – verbunden mit Mehrkosten – angemessener bei der Berechnung des Finanzausgleichs berücksichtigt werden können.
 
Baubewilligungen und Meldeverfahren 
Folgende Gesuche wurden behandelt und genehmigt:
  • Renovation der Wohnung Nr. 6 in der Liegenschaft Tschierva, Parzelle Nr. 531, Silvaplana-Surlej.
  • Einbau einer Dachlukarne bei der Liegenschaft Busi, Parzelle Nr. 44, Silvaplana-Surlej.
  • Ersatz der Aussentreppe (Holzbau) bei der Liegenschaft Riz à Porta, Parzelle Nr. 39, Silvaplana.
  • Abbruch und Neubau der Autoeinstellhalle beim Schulhaus, Parzelle Nr. 1947, Silvaplana.
  • Einbau einer Dachlukarne und Dachflächenfenster bei der Wohnung Nr. 11 in der Liegenschaft Vadret, Parzelle Nr. 940, Silvaplana-Surlej.
  • Abbruch der Hossa-Bar Infrastruktur und befristete Bewilligung für eine neue Fahrnisbaute im Skigebiet Corvatsch, Parzelle Nr. 1962, Silvaplana-Surlej.
  • Die Erstwohnpflicht der 2 ½ Zimmerwohnung Nr. 1 in der Liegenschaft Guardamunt, Parzelle Nr. 47, Silvaplana, wurde, gemässs Art. 6 ZWG ohne Vorweisung eines Kontingents mit dem Nachweis, dass die betreffende Erstwohnung 20 Jahre als solche genutzt worden ist, aufgehoben. 
  • Umbau der Laden/Gewerbefläche in der Liegenschaft Corvatsch 3, Parzelle Nr. 1829, Silvaplana als Erstwohnung. 
  • Umbau der Wohnung im 2. OG der Liegenschaft Güglia, Parzelle Nr. 513, Silvaplana. 
  • Einbau eines Cheminées in der Wohnung Nr. 13, Chesa La Randolina, Parzelle Nr. 435, Champfèr. 
  • Installation einer Passhütte im Gebiet Albanella.
  • Erweiterung Lukarne, Chesa Surlej, Parzelle 403, Silvaplana-Surlej.
  • Dachsanierung, Chesa Sulagliva, Parzelle 1884, Champfèr.
  • Farbgebung Fassade, Chesa Prion Vegl, Parzelle 1202, Champfèr.
  • Innenrenovation Wohnung D2, Chesa Ille Terrarum, Parzelle 128, Silvaplana.
  • Abänderung UG und Bewilligung Schutzraum, MFH A&B, Chesa Giovanoli, Parzelle1141, 7512 Champfèr.
  • Isolation Garagendecke und Leitungen, Chesa Linaria, Parzelle 692, 7513 Silvaplana-Surlej.
 
 
Silvaplana, im November 2024                     Der Gemeindevorstand und die Geschäftsleitung Silvaplana