10.12.2024

AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES LA PUNT CHAMUES-CH

1) Regelung des Grundstückerwerbs durch Personen im Ausland
 
Gemäss Art. 10 des kantonalen Einführungsgesetzes zum BewG legt die Regierung jährlich in Berücksichtigung der Gemeindebeschlüsse fest, in welcher Weise das kantonale Bewilligungskontingent zugeteilt wird.
Die Gemeinden werden ersucht, ihre ab 1. Januar 2025 gültige Regelung des Grundstückerwerbs durch Personen im Ausland dem Grundbuchinspektorat mitzuteilen.
Gestützt auf das EGzBewG wird folgendes entschieden:

- Die Quote für den Verkauf aus Gesamtüberbauungen beträgt 100%.
- Der Verkauf/Erwerb von Einzelobjekten unter Ausländerinnen und Ausländern ist weiterhin zugelassen.
- Der Verkauf von Einzelobjekten von Schweizern an Ausländer ist weiterhin gestattet.

2) Quellen - und Leitungsbaurecht Acla Albertini

Bei der Acla Albertini besteht ein selbständiges und dauerndes Quellen- und Leitungsbaurecht, welches gelöscht und durch einen Grunddienstbarkeitsvertrag ersetzt werden soll.

Die Politische Gemeinde La Punt Chamues-ch als Eigentümerin der Liegenschaft Nr. 969 und Frau Gertrud Erika Schreiber geb. Huber sowie Herr Christ Johannes Schreiber als Gesamteigentümer der Liegenschaft Nr. 955 errichten das folgende Quellen- und Leitungsbaurecht (Grunddienstbarkeit):

· Das ca. 220 m westlich vom Grundstück Nr. 757 auf Grundstück Nr. 969 entspringenden Quellenwassers zu fassen.
· Das Quellenwasser mittels Leitung durch das belastete Grundstück zu Grundstück Nr. 955 zu leiten.
· Diese Grunddienstbarkeit ersetzt das als selbständiges und dauerndes Recht eingetragene Quellen- und Leitungsbaurecht zugunsten von   Christ Johannes Schreiber. Christ Johannes Schreiber wird die entsprechende Löschungsbewilligung abgeben. 

 Der vorliegende Grunddienstbarkeitsvertrag wird ohne Änderung genehmigt.

3) Skilift Müsella 
 
· Die Skilift Müsella AG bietet hiermit der Gemeinde La Punt Chamues-ch Namenaktien zum Gesamtpreis von CHF 49’706.— an.

Der Gemeindevorstand beschliesst, diese zu erwerben. 
 
· Es wurde ein Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und der Skilift Müsella AG für den künftigen Betrieb des Skilifts und der zugehörigen Anlagen durch die Gemeinde ausgearbeitet. Der Vertragsentwurf regelt die wichtigsten Fragen, die sich bei einer Pacht stellen. 

Dem Pachtvertrag wird im Grundsatz zugestimmt. Allerdings sind noch Anpassungen vorzunehmen, bevor dieser der Gemeindeversammlung zur Annahme unterbreitet werden kann.

4) Zusatzkredit SGO und Organisationsstruktur
 
Nachtragskredit für das Jahr 2024
Mit den für 2024 budgetierten Beiträgen in Höhe von gesamthaft CHF 2.75 Mio. kann das Spital Oberengadin seinen Auftrag nicht erfüllen und insbesondere auch die notwendige Liquidität nicht aufrechterhalten. Art. 20 des kantonalen Haushaltsgesetzes (FHG) sieht für diesen Fall eine Ergänzung des beschlossenen Budgets durch einen Nachtragskredit vor.
 
Zusatzkredit für das Jahr 2025
Im Interesse der Transparenz und zur Gewährleistung eines effizienten und zweckmässigen Vorgehens soll gleichzeitig mit dem Nachtragskredit für 2024 auch über die für 2025 erforderlichen zusätzlichen Gemeindebeiträge entschieden werden können. Formal handelt es sich dabei um eine Ergänzung eines bestehenden Verpflichtungskredits, nämlich der Leistungsvereinbarung der SGO. Für diesen Fall sieht Art. 17 Abs. 1 FHG das Instrument des Zusatzkredits vor.
 
Der Gemeindevorstand beschliesst, die beiden Kredite von je CHF 192'000.— der nächsten Gemeindeversammlung zur Annahme zu unterbreiten.

Künftige Organisation SGO
Der Kreis Oberengadin übertrug per 31. Dezember 2012 sämtliche Aktiven und Passiven des Spitals Oberengadin auf die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO). Unabhängig von der zukünftigen Ausrichtung des Spitals soll aufgrund der bisherigen Erfahrungen die Organisation der SGO angepasst werden.
Der Stiftungsrat hat einen Entwurf der neuen Organisation erstellt und unterbreitet diesen den Exekutiven der Gemeinden des Oberengadins zur Stellungnahme.
 
Die Unterbreiteten Fragen werden jeweils im positiven Sinne beantwortet.

5) Stiftung zur Förderung der Berufsbildung im Engadin
 
Die Stiftung zur Förderung der Berufsbildung ersucht die Regionengemeinden um einen Beitrag für die Förderung der Berufsbildung. Die Stiftung, gegründet im Jahr 2023, hat sich zum Ziel gesetzt, die Berufslehre im Engadin an all ihren Facetten zu stärken, die verschiedenen Bereiche der Berufsbildung zu koordinieren und innovative Ideen einzubringen. Das Ziel besteht darin, das Engadin zu einem Berufsbildungstal mit Vorbildcharakter zu entwickeln. Die Geschäftsführung der Stiftung erfolgt durch die Einzelfirma Inavaunt Püntener. 
Der Gemeindevorstand genehmigt einen Beitrag von CHF 4'128.— für das Jahr 2025 für den anteilmässigen Beitrag an die Gesamtkosten von CHF 86'000.—.

6) Vernehmlassung Teilrevision Krankenpflegegesetz
 
Das Gesundheitsamt Graubünden hat gestützt auf das Regierungsprogramm 2021–2024 Massnahmen für die Entlastung und Entschädigung von betreuenden und pflegenden Angehörigen ausgearbeitet und in einem Aktionsplan publiziert. Im Zusammenhang mit der finanziellen Entlastung von Angehörigen sieht der Aktionsplan die kantonsweite Einführung von monatlichen Betreuungsbeiträgen vor. Dieser Betreuungsbeitrag soll monatlich 300 bis 600 Franken betragen. Die Regierung wird den Betrag, in Anlehnung an die Kantone Glarus und Waadt, voraussichtlich auf 500 Franken festlegen.
Durch die Einführung dieser Beiträge können, im Sinne des gesundheitspolitischen Grundsatzes "ambulant vor stationär", Heimeinweisungen vermieden oder zumindest verzögert werden. Die Betreuungsbeiträge sollen die bestehenden sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche auf Bundesebene ergänzen.
 
Der vorliegende Teilrevisionsentwurf wird im positiven Sinne zur Kenntnis genommen.

6. Dezember 2024, der Aktuar/un