12.12.2024
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Silvaplana am 28. November 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt. 
Gegenstand
Teilrevision Ortsplanung, Bike und Wanderweg "Juliertrail"
Auflageakten
- Genereller Erschliessungsplan 1: 10'000
- Zonenplan 1: 2'000 (Ausschnitt Polaschin)
Grundlagen
- Planungs- und MItwirkungsbericht
- Technischer Bericht
- Umweltbericht (Vegetation)
- Grundlagenkarte 1: 10'000
Auflageort
Chesa Cumünela
Bauamt (1. UG) 
Via Maistra 24
7513 Silvaplana
Auflagezeit/ Beschwerdefrist
13. Dezember 2024 bis 12. Januar 2025 (30 Tage)
Planungsbeschwerden
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde einreichen.
Umweltorganisationen
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Silvaplana, 10. Dezember 2024
Der Gemeindevorstand