19.12.2024
Der Gemeindevorstand Bever macht darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 32 Baugesetz (Zonenplan 1:10'000) in den Wald- und Wildschonzonen jede Art der Sportausübung, insbesondere das Variantenskifahren, das Schneeschuhlaufen sowie jedes Betreten und Befahren abseits der markierten Wege, für die Zeit vom 20. Dezember 2024 – 30. April 2025 untersagt ist. Dies betrifft die Gebiete Val Bever-God dals Dschembers-God da Cuas und Gravatscha-Müsella. 
  
Wir ersuchen die Wintersportler dringend, diese Regelung zu respektieren. Wer die Wald- und Wildschonzone unberechtigterweise betritt, wird gestützt auf die Strafbestimmungen des Baugesetzes der Gemeinde Bever mit Busse bestraft.  

Bever, 17. Dezember 2024 
 
 
Gemeindevorstand Bever
Die Präsidentin: S. Nicolay
Der Gemeindeverwalter:  R. Roffler