21.12.2024
Gemäss Art. 11 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden wird das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung auf ortsübliche Weise publiziert. Einsprachen gegen das Protokoll sind innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt. Für das Protokoll der St. Moritzer Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 gilt demzufolge:
Datum der Publikation: 21. Dezember 2024
Ablauf der Auflagefrist: 20. Januar 2025

Das Protokoll ist über den Link "https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/protokolle" abrufbar und kann ebenfalls auf der Gemeindekanzlei eingesehen und/oder bezogen werden.
Gemeindekanzlei
St. Moritz, 21. Dezember 2024